Fliegende Bauten Genehmigung

    Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen

    Sie möchten ein Festzelt oder ein Fahrgeschäft an verschiedenen Veranstaltungsorten in Deutschland betreiben? Für sogenannte Fliegende Bauten benötigen Sie eine Ausführungsgenehmigung, bevor Sie sie erstmals aufstellen und in Gebrauch nehmen dürfen.

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden, beispielsweise Fahrgeschäfte und Festzelte.

    Für das Aufstellen und den Betrieb von Fliegenden Bauten benötigen Sie in der Regel eine sogenannte Ausführungsgenehmigung, die in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland gültig ist.

    Keine Ausführungsgenehmigung benötigen Sie für:

    • Fliegende Bauten bis 5 Meter Höhe, die nicht von Besuchern betreten werden
    • Kinderfahrgeschäfte bis 5 m Höhe und einer Höchstgeschwindigkeit von 1 Meter pro Sekunde
    • Bühnen bis zu einer Grundfläche von 100 Quadratmetern mit maximal 1,5 Meter Bühnenhöhe sowie einer Überdachung oder Bühnenaufbauten bis maximal 5 Meter Höhe
    • eingeschossige Zelte bis zu einer Grundfläche von 75 Quadratmetern
    • eingeschossige betretbare Verkaufsstände bis zu einer Grundfläche von 75 Quadratmetern
    • aufblasbare Anlagen bis zu 5 Metern betretbarer Höhe sowie mit überdachten Bereichen bis zu 3 Meter Länge
    • aufblasbare Anlagen bis zu 5 Metern betretbarer Höhe mit überdachten Bereichen bis zu 10 Meter Länge, wenn deren Absinken bei Gebläseausfall durch ein gesondertes Tragwerk verhindert wird

    Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingebunden.

    Die Gültigkeit einer Ausführungsgenehmigung ist befristet und kann maximal 5 Jahre betragen. Ausführungsgenehmigungen von sehr komplizierten Fliegenden Bauten sind nur 1 Jahr gültig. Die Gültigkeit kann von der Genehmigungsbehörde nach einer Prüfung des technischen Zustands des Fliegenden Baus durch Sachverständige verlängert werden.

    Die Ausführungsgenehmigung erhalten Sie von der Bauaufsichtsbehörde, in deren Bereich Ihre Hauptwohnung oder Ihre gewerbliche Niederlassung liegt. In Nordrhein-Westfalen können nur die Städte Dortmund, Essen, Köln, Soest und Bielefeld Ausführungsgenehmigungen erteilen.

    Sollte Ihre Hauptwohnung oder gewerbliche Niederlassung außerhalb Deutschlands liegen, beantragen Sie die Ausführungsgenehmigung bei der Genehmigungsbehörde, in deren Bereich der Fliegende Bau erstmalig betrieben werden soll.

    Einen Wohnsitzwechsel, eine Veränderung Ihrer gewerblichen Niederlassung oder den Verkauf eines Fliegenden Baus an Dritte müssen Sie Ihrer Genehmigungsbehörde anzeigen und einen Termin zur Vorlage und Änderung des Prüfbuches vereinbaren, damit die Genehmigungsbehörde die Ausführungsgenehmigung und das Prüfbuch entsprechend ändert. Bewirken die Änderungen einen Wechsel der Zuständigkeit übergibt die bisherige Genehmigungsbehörde die Akten an die neue Genehmigungsbehörde.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Dies sind zum Beispiel: Fahrgeschäfte vom Kinderkarussell bis hin zur Achterbahn, Schau- und Belustigungsgeschäfte, Zelte, Bühnen und Tribünen (auch für private Feiern). Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten. Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt werden, einer Ausführungsgenehmigung. Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn die Aufstellung angezeigt wurde und eine ggf. erforderliche Gebrauchsabnahme erfolgt ist. Informationen zur Anzeige der Inbetriebnahme finden Sie unter Fliegende Bauten - Aufstellung anzeigen / Gebrauchsabnahme beantragen.

    Online-Dienst

    Fliegende Bauten - Ausführungsgenehmigung beantragen

    ID: L100002_122697140

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauamt Abteilung Bauaufsicht Team Sonderprüfung

    Beschreibung

    BauamtAbteilung BauaufsichtTeam Sonderprüfung

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Technisches Rathaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-3206

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: bauamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bauamt Verwaltungsabteilung Team Bauberatung

    Beschreibung

    BauamtVerwaltungsabteilungTeam Bauberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Technisches Rathaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-3697

    Telefon Festnetz: +49 521 51-5600

    E-Mail: bauberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Ausführungsgenehmigung
    • Baubeschreibung
    • Nachweis der Standsicherheit
    • Prüfbericht eines Prüfamtes für Baustatik zum Nachweis der Standsicherheit
    • Kosten der Herstellung des betriebsfertigen Fliegenden Bau

    Gegebenenfalls erforderlich:

    • Rettungswegeplan
    • Sicherheitsnachweise über maschinentechnische Teile
    • Sicherheitsnachweise über die elektrische Anlage
    • Prüfberichte von Sachverständigen zu den Sicherheitsnachweisen
    • Schaltpläne

    Sie müssen die Unterlagen zum Antrag in zweifacher Ausfertigung einreichen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorab durch eine anerkannte Prüfstelle für Fliegende Bauten geprüfte Bauvorlagen (Statik, Zeichnungen, Beschreibungen) in zweifacher Ausfertigung Materialprüfzeugnisse

    Voraussetzungen

    Eine Ausführungsgenehmigung ist für jeden Fliegenden Bau erforderlich, der nicht vom Erfordernis der Genehmigung freigestellt ist.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hauptwohnung oder gewerblicher Niederlassung im Regierungsbezirk Detmold Eine Ausführungsgenehmigung ist nicht erforderlich für: erdgeschossige Zelte mit einer Grundfläche bis zu 75 m2 erdgeschossige Verkaufs- und Schaugeschäfte mit einer Höhe bis zu 5 m und einer Grundfläche bis zu 75 m2 umwehrte Tribünen und Podien ohne Überdachung mit einer Grundfläche bis zu 75 m2 und einer Höhe der betretbaren Flächen bis zu 1 m, Bühnen einschließlich Überdachungen und sonstigen Aufbauten mit einer Höhe bis zu 5 m, einer Grundfläche bis zu 100 m2 und einer Fußbodenhöhe bis zu 1,50 m, Kinderfahrgeschäfte mit einer Höhe bis zu 5 m und einer Geschwindigkeit von höchstens 1 m/s, aufblasbare Spielgeräte mit einer Höhe des betretbaren Bereichs von bis zu 5 m oder mit überdachten Bereichen, bei denen die Entfernung zum Ausgang nicht mehr als 3 m beträgt. Sofern ein Absinken der Überdachung konstruktiv verhindert wird, darf die Entfernung nicht mehr als 10 m betragen Fliegende Bauten mit einer Höhe bis zu 5 m, die nicht dazu bestimmt sind, von Besucherinnen und Besuchern betreten zu werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 78 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag auf Ausführungsgenehmigung bei der Genehmigungsbehörde (Bauordnungsämter der Städte: Dortmund, Essen, Köln, Soest, Bielefeld).

    Gegebenenfalls sind Unterlagen nachzureichen oder Prüfungen zu veranlassen.

    Gegebenenfalls muss der Fliegenden Bau probeweise aufgestellt werden.

    Die Ausführungsgenehmigung wird erteilt und mit geprüften Bauvorlagen, Prüfberichten und Leerseiten für Gebrauchsnahmen zu einem Prüfbuch gebunden.

    Sie erhalten das Prüfbuch mit eingebundener Ausführungsgenehmigung und einen Gebührenbescheid.

    Falls sich die Buchbindung verzögert, kann für maximal 9 Monate ein vorläufiges Prüfbuch erstellt werden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf eine Ausführungsgenehmigung ist online zu stellen. Der Online-Dienst wird hier in Kürze zur Verfügung stehen. Die technischen Unterlagen (Bauvorlagen) sowie die Konstruktion werden durch ein Prüfamt für Fliegende Bauten vorab geprüft und abgenommen. Auf Basis dieser Unterlagen prüft dann das Bauamt, ob eine Ausführungsgenehmigung erteilt werden kann und erstellt mit den Unterlagen ein Prüfbuch.

    Fristen

    Die Ausführungsgenehmigung wird für höchstens 5 Jahre erteilt. Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Ausführungsgenehmigung müssen vor Fristablauf gestellt werden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausführungsgenehmigung wird für einen bestimmten Zeitraum erteilt, der höchstens fünf Jahre beträgt.

    Bearbeitungsdauer

    Bei vollständigen Antragsunterlagen in der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zwei bis acht Wochen nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

    Kosten

    EUR 4,00 Gebühr je EUR 500,00 Herstellungssumme des betriebsfähigen Fliegenden Baus (Mindestgebühr EUR 50,00). Neben den Gebühren für die Erteilung der Ausführungsgenehmigung werden Gebühren für Prüfung der Standsicherheitsnachweise erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Ausführungsgenehmigung gilt in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland.

    Weitere Informationen

    Informationssystem der Bauministerkonferenz: https://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=12208&o=759O986O991O12208 · Regelungen für Fliegende Bauten · Listen der Genehmigungsstellen, Prüfämter, Ansprechpartner · Auslegungen zu Fliegenden Bauten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2024

    Stichwörter

    Zelt, Karussell, Schaubude, Achterbahn, Mobile Architektur, Festzelt, Ausführungsgenehmigung, Schiffschaukel, Bühnenüberdachung, Ausführungsgenehmigung, Riesenrad, Autoscooter, Fliegender Bau, Zirkuszelt, Temporäre Architektur, Bühne, Fahrgeschäft, Prüfbuch, Tribüne, Luftschaukel, Gebrauchsabnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English