Verkehrswert nach BauGB Feststellung

    Verkehrswert nach BauGB Feststellung

    Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstatten auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken und führen sonstige Bewertungen durch.

    Beschreibung

    Wertgutachten für Grundstücke und Grundstücksrechte werden für vielfältige Zwecke benötigt.
    Sie wollen ein bebautes Grundstück, ein unbebautes Grundstück oder ein Grundstücksrecht kaufen oder verkaufen und zur Festlegung beziehungsweise Einschätzung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) kennen?
    Sie benötigen als Grundstückserbe oder Grundstückserbin im Fall einer Erbauseinandersetzung zur Vermeidung oder Bewältigung von Streitigkeiten eine qualifizierte (sachverständige, unabhängige und amtliche) Aussage zum Marktwert des Erbobjektes?
    Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstatten auf Antrag amtliche Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) und sonstige Werte (beispielsweise Miet- und Pachtwert) bebauter und unbebauter Grundstücke sowie von Rechten an Grundstücken. Die amtlichen Gutachten werden sachverständig ermittelt und die Gutachterausschüsse sind bei der Wertermittlung selbständig und unabhängig. Die Erstattung der amtlichen Gutachten ist kostenpflichtig.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrechte, Nießbrauch, usw.). Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular (PDF) am Ende der Seite unter "Downloads". Das Formular können Sie ausfüllen, abspeichern und als Anhang über das "Kontaktformular" (Anmeldung erforderlich) oder per E-Mail an den Gutachterausschuss (gutachterausschuss@staedteregion-aachen.de) übermitteln.Jedes Grundstück ist individuell, sodass für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird auf Sie zukommen, wenn weitere Unterlagen benötigt werden. Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Thema "Verkehrswertgutachten" über das Kontaktformular an uns richten!

    Online-Dienst

    Erstattung Verkehrswertgutachten

    ID: L100002_124774584

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gutachterausschuss für Grundstückswerte

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-2555

    Fax: +49 241 5198-80621

    E-Mail: gutachterausschuss@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

     Antrag (siehe Online-Antragsformular) mit

    • Angaben zur antragstellenden Person (Name, Adresse, Kontaktdaten und Ähnliches)
    • Lagebezeichnung des Bewertungsobjekts (Adresse oder Gemarkung mit Flur und Flurstück beziehungswiese Flurstücken)
    • Angaben zum Bewertungsobjekt (Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungseigentum, andere Grundstücksrechte und so weiter)
    • Angaben zur Antragsberechtigung (Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin, Erbbauberechtigter beziehungsweise Erbbauberechtigte, Inhaber beziehungsweise Inhaberin anderer Grundstücksrechte oder Ähnliches)
    • Angaben zum Verwendungszweck (Vermögensfeststellung, Veräußerungsabsicht, Erbregelung und so fort)
    • Angaben zum Wertermittlungsstichtag
    • Gebührenübernahmeerklärung
    • Datum und Unterschrift

     Nachweis zur Antragsberechtigung (Personalausweis)
     Nachweis zum Bewertungsobjekt (Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
    vorhandene weitere Unterlagen zum Bewertungsobjekt, die für die Wertermittlung von Bedeutung sein können (Baupläne und Weiteres)

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Regel werden (je nach Objektart) folgende Unterlagen benötigt: unbeglaubigter Grundbuchauszug Auskunft aus Baulastenverzeichnis privatrechtliche Grundstücksvereinbarungen Aufstellung der einkommenden Erträge (Netto-Kaltmieten) bei vermieteten Objekten bei Wohnungseigentum: Angaben zum Hausgeld/ zur Instandhaltungsrücklage Erbbaurechtsvertrag und zurzeit gezahlter Erbbauzins bei Erbbaurechten einfache tabellarische Auflistung von Maßnahmen zur Instandsetzung, -haltung, Modernisierung (incl. Jahrgang) Energieausweis (soweit vorhanden) Kanaldichtheitsprüfung (soweit vorhanden) Jedes Grundstück ist individuell, sodass für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird auf Sie zukommen, wenn weitere Unterlagen benötigt werden. Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein etc.).

    Formulare

    Online-Antragsformular zur "Erstattung von Wertgutachten für Grundstücke und Grundstücksrechte

    Voraussetzungen

    • amtliche Wertgutachten über Grundstücke und Grundstücksrechte werden zum Vollzug des Baugesetzbuches und der Grundstückswertermittlungsverordnung erstattet
    • die Gutachterausschüsse erstatten Gutachten, wenn zum Bewertungsobjekt noch kein Gutachten des betreffenden Gutachterausschusses vorliegt
    • der Obere Gutachterausschuss erstattet Obergutachten, wenn zum Bewertungsobjekt schon mindestens ein Gutachten des betreffenden Gutachterausschusses vorliegt
    • antragsberechtigt sind (unter anderem) Grundstückseigentümer beziehungsweise Grundstückseigentümerinnen, diesen gleichstehende Berechtigte sowie Inhaber beziehungsweise Inhaberinnen anderer Rechte an Grundstücken
    • die Gutachtenerstattung erfolgt nur bei Antragsberechtigung und auf Antragstellung (siehe erforderliche Unterlagen)
    • mit der Antragstellung muss die Antragsberechtigung nachgewiesen werden

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens muss eine Antragsberechtigung nach § 193 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen. Antragsberechtigt sind unter anderem die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich einen Grundstückswert folgendermaßen mitteilen lassen:
     

    • zur Gutachtenerstattung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise (siehe erforderliche Unterlagen)
    • die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf
    • bei gegebener Antragsberechtigung wird anschließend das Grundstück beziehungsweise das Bewertungsobjekt durch Personal der Geschäftsstelle besichtigt und die Wertermittlung vorbereitet
    • anschließend besichtigen Mitglieder des Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses das Grundstück oder Bewertungsobjekt, führen die Wertermittlung durch und beschließen den Verkehrswert
    • anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen das Gutachten und den Gebührenbescheid zu

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bewertungsobjekt und Auftragslage beim zuständigen Gutachterausschuss beziehungsweise Oberen Gutachterausschuss und beträgt in der Regel einige Wochen bis mehrere Monate.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jedes Grundstück hat individuelle Besonderheiten, weshalb die Bearbeitungsdauer variieren kann. Nach Vorlage aller Unterlagen ist jedoch mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens sechs Monaten zu rechnen.

    Kosten

    für die Erstattung von Wertgutachten über Grundstücke und Grundstücksrechte wird eine Gebühr erhoben die Gebühr ist je Antrag fällig und setzt sich aus einer Grundgebühr, einem wertabhängigen Anteil (Anteil entsprechend dem Wert des Bewertungsobjekts) sowie der Umsatzsteuer zusammen in den Gebühren sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlung erforderlich sind eine konkrete Information über die zu erwartenden Gebühren kann mit oder nach der Antragstellung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses eingeholt werden

    Weitere Informationen

    Serviceportal NRW (Online-Antragsverfahren) www.meineverwaltung.nrw Internetportale der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte (Online-Antragsformulare) www.gars.nrw Kontaktdaten und Anschriften der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte www.boris.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Verkehrswert, Eigentumswohnung, Wertgutachten, Grundstückswert, Antragsformular, Immobilie, Gutachterausschuss, Mietwertgutachten, Grundstücksbewertung, Gutachter, Sachwert, Gebäudewert, Marktwert (Immobilie), Immobilienbewertung, Rechte an Grundstücken, Gutachten, Antragstellung, Gutachterausschüsse, Immobilienwertermittlung, Haus, Kaufpreis, Verkehrswertermittlung, Wertermittlung, Verkehrswertgutachten, Gutachten, Zustandsfeststellungen, Ortsbesichtigung, Ertragswert, Stichtag, Marktwert, Oberer Gutachterausschuss, Wertgutachten, Grundstückswertermittlung, Vergleichswert, Sachverständige, Obergutachten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de