Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung

    Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung

    Hier finden Sie Informationen zur ortsüblichen Bekanntmachung eines Flächennutzungsplans.

    Beschreibung

    Der Flächennutzungsplan stellt die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen in ihren Grundzügen dar (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen). Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern (Ausnahme: Konzentrationszonen, z.B. für Windenergieanlagen), sondern bindet ausschließlich die Gemeinde selbst sowie andere Fachplanungen. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind daher keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. 

    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans dienen als Grundlage für Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken enthalten.

    Die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Flächennutzungsplans wird von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt. Diese Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen.

    Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Öffentliche Bekanntmachungen Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Baesweiler werden durch Anschlag in den Bekanntmachungskästen der Stadt Baesweiler, die in allen Stadtteilen aufgestellt sind, für die Dauer von mindestens 1 Woche vollzogen, wobei gleichzeitig auf der Homepage auf die Bekanntmachungen hingewiesen wird. Mit einer öffentlichen Bekanntmachung wird der Bürger über rechtlich vorgeschriebene Veröffentlichungen in Kenntnis gesetzt, zum Beispiel: Bekanntgabe der Stadtratssitzungen: Sieben Tage, den Sitzungstag und den Tag der Zustellung der Sitzungsunterlagen eingerechnet, vor einer Stadtratssitzung werden in den Bekanntmachungskästen und auf der Homepage Zeit und Ort der Sitzungen sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gemacht. Bekanntmachungen im Rahmen von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren Bekanntmachungen von Ortsrecht (z.B. Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen, Benutzungsordnungen) Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung:Kann ein Verwaltungsakt oder eine sonstige Mitteilung dem Adressaten nicht bekannt gegeben werden, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann, so kann die Bekanntgabe in Form der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Sonstige Bekanntmachungen Für sonstige Bekanntmachungen gelten nicht die strengen rechtlichen Vorgaben wie für öffentliche Bekanntmachungen. Die sonstigen Bekanntmachungen werden entweder im Stadtinfo, auf der Homepage oder in den Bekanntmachungskästen bekannt gemacht. Sonstige Bekanntmachungen sind unter anderem die Bekanntgabe der Ausschusssitzungen (nur in den Bekanntmachungskästen) und die Informationen zu der Öffnung bzw. Schließung von städtischen Einrichtungen z.B. an Feiertagen und in den Schulferien. In § 21 der Hauptsatzung der Stadt Baesweiler sind die Standorte der Bekanntmachungskästen wie folgt aufgelistet: BaesweilerRathaus, Grabenstraße 11Kapellenstraße Ecke BuschstraßeKatholische Kirche, Kirchvorplatz, KirchstraßeBreitestraße/Ecke Albert-Schweitzer-Straße Beggendorf Grundschule/Lindenstraße Floverich Fließstraße, Ecke Willibrordstraße Loverich Josefstraße/Kindergarten Oidtweiler Eschweilerstraße gegenüber Einmündung Martinstraße PuffendorfKatholische Kirche, Kirchvorplatz, Jan-van-Werth-Straße Seite Setterich Rathaus, An der Burg 3Emil-Mayrisch-Straße/Ecke Hauptstraße

    Online-Dienst

    Bekanntmachungen

    ID: L100002_122653922

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hauptabteilung

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie die erweiterten Öffnungszeiten der Zentrale.

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Fax: 02401 800-117

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefertigte Bekanntmachungsanordnung des (Ober-)Bürgermeisters oder der (Ober-)Bürgermeisterin

    Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

    Formulare

    Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Prüfung des Bürgermeisters, ob der vom Rat beschlossene Flächennutzungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen ist
    2. Einholung der Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde
    3. Ausfertigung der ortsüblichen Bekanntmachung
    4. Schriftlich Bestätigung des Bürgermeisters, dass der Wortlaut des papiergebundenen Dokumentes mit den Ratsbeschlüssen übereinstimmt und nach § 2 Absatz 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist
    5. Anordnung der Bekanntmachung durch den Bürgermeister
    6. Bekanntmachung in der durch die Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Bekanntmachungsform

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Der Flächennutzungsplan wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam.

    Kosten

    Die Kosten der ortsüblichen Bekanntmachung des Flächennutzungsplans werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Stadtentwicklung, Flächennutzungsplan, Stadtplanung, Städtebauliche Entwicklung, Beteiligung, vorbereitende Bauleitplanung, Öffentlichkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de