Flächennutzungsplan Aufhebung

    Flächennutzungsplan Aufhebung

    Hier finden Sie Informationen zum Aufhebungsverfahren eines Flächennutzungsplans

    Beschreibung

    Der Flächennutzungsplan stellt die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen in ihren Grundzügen dar (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen).

    Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern (Ausnahme: Konzentrationszonen, z.B. für Windenergieanlagen), sondern bindet ausschließlich die Gemeinde selbst sowie andere Fachplanungen. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind daher keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. 

    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans dienen als Grundlage für Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken enthalten.

    Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der verschiedenen Arten der Bodennutzungen beträchtliche Auswirkungen zu erwarten und neu zu bewerten sind, ist durch die Gemeinde der vorhandene Flächennutzungsplan aufzuheben. Die komplette Aufhebung des Flächennutzungsplans wird jedoch äußerst selten praktiziert, weil dadurch die Grundlage für die Entwicklung von Bebauungsplänen nicht mehr vorhanden ist. In der Regel werden Flächennutzungspläne geändert oder ergänzt, wenn es um einige oder mehrere Änderungen in überschaubarem Umfang geht.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Flächennutzungsplan stellt die erste Stufe im zweistufigen System der Bauleitplanung dar. Er gibt in groben Zügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung hinsichtlich der Bodennutzung der Gemeinde für sämtliche Grundstücke im Gemeindegebiet vor und setzt damit den Rahmen für den in der zweiten Planungsstufe aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungsplan mit seinen rechtsverbindlichen Festsetzungen. Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans und seiner Änderung sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Der Flächennutzungsplan sowie seine Änderung unterliegen daher der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Für die Stadt Lage ist dies die Bezirksregierung Detmold. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Die Inhalte des Flächennutzungsplans richten sich nach den Bestimmungen des § 5 BauGB. Hier sind die Hauptinhalte des Flächennutzungsplans geregelt, wie z. B.: Bauflächen und Baugebiete und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung überörtliche Verkehrsflächen Flächen für Ver- und Entsorgung Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wald Wasserflächen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Der Flächennutzungsplan besteht in der Regel aus einer Planzeichnung im Maßstab 1: 20.000 bis 1:10.000. Jedem Flächennutzungsplan bzw. jeder FNP-Änderung ist eine Begründung (früher: Erläuterungsbericht) beizufügen, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt sind. In einem Umweltbericht sind darüber hinaus die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes darzulegen.

    Online-Dienst

    Flächennutzungsplan

    ID: L100002_123264762

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Planen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).
    • Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Baugesetzbuch (BauGB)

    Verfahrensablauf

    1. Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Flächennutzungsplans
    2. Erarbeitung des Plankonzepts
    3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    5. Überarbeitung des Plankonzepts
    6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
    7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    8. öffentliche Auslegung
    9. Prüfung der Stellungnahmen
    10. Abwägung, Beschluss
    11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
    12. Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanaufhebung

    Fristen

    Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten. Für die Genehmigung der Flächennutzungsplanaufhebung durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate bis 2 Jahre

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Städtebauliche Entwicklung, Beteiligung, Öffentlichkeit, Flächennutzungsplan, vorbereitende Bauleitplanung, Stadtentwicklung, Stadtplanung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English