Flächennutzungsplan Aufhebung

    Flächennutzungsplan Aufhebung

    Hier finden Sie Informationen zum Aufhebungsverfahren eines Flächennutzungsplans

    Beschreibung

    Der Flächennutzungsplan stellt die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen in ihren Grundzügen dar (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen).

    Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern (Ausnahme: Konzentrationszonen, z.B. für Windenergieanlagen), sondern bindet ausschließlich die Gemeinde selbst sowie andere Fachplanungen. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind daher keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. 

    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans dienen als Grundlage für Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken enthalten.

    Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der verschiedenen Arten der Bodennutzungen beträchtliche Auswirkungen zu erwarten und neu zu bewerten sind, ist durch die Gemeinde der vorhandene Flächennutzungsplan aufzuheben. Die komplette Aufhebung des Flächennutzungsplans wird jedoch äußerst selten praktiziert, weil dadurch die Grundlage für die Entwicklung von Bebauungsplänen nicht mehr vorhanden ist. In der Regel werden Flächennutzungspläne geändert oder ergänzt, wenn es um einige oder mehrere Änderungen in überschaubarem Umfang geht.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die bebaute Umwelt ist ein wesentliches Element im Alltag der Menschen. Sie bildet den Rahmen für das Wohnen und Arbeiten ebenso wie für die Freizeit und Erholung. Die Stadtentwicklung beschäftigt sich nicht nur mit dem Bauwilligen. Angesprochen sind alle Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel als Eigentümer, Benutzer, Nachbar oder Mieter. Dabei bestimmt die städtebauliche Funktion und Gestaltung ganz erheblich die Qualitäten und Chancen, die die Menschen in allen Lebensbereichen vorfinden. Weil das Bauen und die daraus wahrnehmbaren Veränderungen aber immer viele betrifft, muß es sich in die städtebauliche Ordnung und Entwicklung einfügen. Verbindliche Anforderungen an das Planen und Bauen im Interesse der Allgemeinheit zu formulieren, ist Aufgabe des Städtebaurechts. Die Bauleitplanung in den Städten und Gemeinden stützt sich dabei auf zwei Planungsstufen: auf den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Plan und den Bebauungsplan als verbindlichen Plan.

    Online-Dienst

    Bauleitpläne

    ID: L100002_122793800

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Dormagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).
    • Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Baugesetzbuch (BauGB)

    Verfahrensablauf

    1. Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Flächennutzungsplans
    2. Erarbeitung des Plankonzepts
    3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    5. Überarbeitung des Plankonzepts
    6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
    7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    8. öffentliche Auslegung
    9. Prüfung der Stellungnahmen
    10. Abwägung, Beschluss
    11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
    12. Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanaufhebung

    Fristen

    Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten. Für die Genehmigung der Flächennutzungsplanaufhebung durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate bis 2 Jahre

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Städtebauliche Entwicklung, Beteiligung, Öffentlichkeit, Flächennutzungsplan, vorbereitende Bauleitplanung, Stadtentwicklung, Stadtplanung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English