Flächennutzungsplan Ergänzung

    Flächennutzungsplan Ergänzung

    Hier finden Sie Informationen zum Verfahren einer Ergänzung des Flächennutzungsplans

    Beschreibung

    Der Flächennutzungsplan stellt die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen in ihren Grundzügen dar (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen).

    Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes Darstellungen zur Art der geplanten Bodennutzung ergänzen, muss sie den bestehenden Flächennutzungsplan ändern.

    Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern (Ausnahme: Konzentrationszonen, z.B. für Windenergieanlagen), sondern bindet ausschließlich die Gemeinde selbst sowie andere Fachplanungen. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind daher keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. 

    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans dienen als Grundlage für Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken enthalten.

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Flächennnutzungsplan (FNP):Der Flächennutzungsplan stellt, wie der Name schon sagt, für das ganze Stadtgebiet die geplante Nutzung der Flächen dar, wobei er sich an den übergeordneten Regionalplan anpassen muss. Im Flächennutzungsplan werden die Bauflächen für Wohnen, Industrie und Gewerbe, gemischte Nutzungen und Sondernutzungen, die Gemeinbedarfseinrichtungen, die Verkehrsflächen, die Grünflächen, die Wasserflächen, die Flächen für die Ver- und Entsorgung, die Flächen für die Landwirtschaft, Wald sowie die Flächen für Natur- und Landschaftsschutz dargestellt. Vor allem bindet der Flächennutzungsplan die Stadt Emsdetten in ihrer verbindlichen Bauleitplanung, also bei rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Vorhaben sowie Erschließungsplänen. Bebauungsplan:Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines bestimmten, räumlich abgegrenzten Gebietes innerhalb der Stadt. Diese Festsetzungen betreffen die Art der Bodennutzung (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet, Sondergebiet), das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Verhältnis von überbauter Fläche zur Fläche des Baugrundstücks, Verhältnis von Geschossfläche zur Fläche des Baugrundstücks, Zahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhe), die durch Baugrenzen und / oder Baulinien zur Überbauung bestimmten Flächen auf den Baugrundstücken, die Gestaltung der Bauwerke, die Verkehrsflächen, die Grünflächen, die Flächen für den Gemeinbedarf etc. Ein Bebauungsplan ist von der Stadt aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Es besteht aber kein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans! Bei der Bebauungsplanaufstellung sind die vielfältigen öffentlichen und privaten Belange von z.B. Grundstückseigentümern /-eigentümerinnen gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen und ist nach Inkrafttreten durch ortsübliche Bekanntmachung allgemein rechtsverbindlich. Seine Festsetzungen sind somit baurechtliche Bestimmungen (Ortsrecht). Ein Bebauungsplan kann auch geändert, ergänzt oder aufgehoben werden, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; hierfür gelten die gleichen Vorschriften wie für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Vorhabenbezogener Bebauungsplan:Der vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht rechtlich einem Bebauungsplan, der jedoch für ein konkretes Projekt eines Investors erstellt wird und durch vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt oder Gemeinde ergänzt werden kann.

    Online-Dienst

    Bauleitplanung

    ID: L100002_122828322

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtentwicklung und Umwelt (Fachdienst 61)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Raumordnungsgesetz Baugesetzbuch Baunutzungsverordnung Bauordnung NRW

    Verfahrensablauf

    1. Aufstellungsbeschluss zur Ergänzung des Flächennutzungsplans
    2. Erarbeitung des Plankonzepts
    3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    5. Überarbeitung des Plankonzepts
    6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
    7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    8. öffentliche Auslegung
    9. Prüfung der Stellungnahmen
    10. Abwägung, Beschluss
    11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
    12. Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung

    Bearbeitungsdauer

    einige Monate bis zwei Jahre

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Weitere Informationen finden Sie im Bereich "Bauen".

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Beteiligung, Städtebauliche Entwicklung, Öffentlichkeit, Stadtentwicklung, vorbereitende Bauleitplanung, Stadtplanung, Flächennutzungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English