Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
Beschreibung
Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Wirksamwerden des Plans jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Flächennutzungsplan, seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung erhalten.
Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.
(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Flächennutzungsplan Beteiligungsverfahren).
Online-Dienst
Städtebauliche Rahmenpläne
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Projektentwicklung und Liegenschaften / SEG Hamm
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-4162
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Bürger stellt eine Frage
- Erhält Antwort der Kommune
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Bauvorhaben, Baugenehmigung, Bebauungsplan, Infrastrukturvorhaben, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Großbauprojekt, Flächennutzungsplan, Flurkarte, Beteiligung, F-Plan, Bauleitplan, Flurstückkarte, Liegenschaftskarte, FNP, Bauleitplanung, Bauplanung, Bauprojekt, Flächennutzungsplan, Städtebauliche Entwicklung, Öffentlichkeit, Infrastruktur