Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Wirksamwerden des Plans jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Flächennutzungsplan, seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung erhalten.
Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.
(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Flächennutzungsplan Beteiligungsverfahren).
Hinweise für Wegberg: Inhalte der zuständigen Stelle
Auskunft zu rechtsgültigen Bebauungsplänen: Sie möchten wissen, ob es für Ihr Grundstück einen Bebauungsplan gibt? Sie möchten wissen, welche Festsetzungen dieser Bebauungsplan trifft? Bitte wenden Sie sich an unsere Bauberatung. Bauleitplanverfahren Was ist die Bauleitplanung? Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die Bodennutzung und die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde planerisch zu steuern und sinnvoll zu gestalten. Sie soll die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorbereiten und leiten. Dies geschieht u.a. durch die Erstellung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Satzungen. Es ist das Recht der Gemeinden, zu entscheiden, ob, was und wie in der Gemeinde geplant wird. Die sogenannte Planungshoheit ist Teil des verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltungsrechtes der Gemeinden. Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, wenn es für das planerische Konzept bzw. für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Es gibt keine rechtliche Begrenzung der Geltungsdauer. Flächennutzungsplan (FNP) Der FNP - das wichtigste steuernde Instrument für die Nutzungen in den Gemeinden - ist der vorbereitende Bauleitplan, der die künftige Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen, also noch nicht parzellenscharf und bis ins Detail, festlegt und allgemeine Entwicklungs- und Planungsziele darstellt. Er ist nur für Behörden und noch nicht für den Bürger verbindlich. Bebauungsplan (B-Plan) Der Bebauungsplan legt die zulässigen Nutzungen für die städtebauliche Ordnung für Teile der Gemeinde parzellenscharf fest und ist aus dem FNP zu entwickeln. Er ist für Bürger, Gemeinde und Behörden rechtsverbindlich. Der B-Plan ist mit seinen Festsetzungen Grundlage für die Zulässigkeit von Vorhaben, über die nachfolgend im einzelnen Baugenehmigungsverfahren entschieden wird. Die Festsetzungen erfolgen in zeichnerischer und textlicher Form. Sie können für bestimmte bauliche und sonstige Nutzungen zeitlich begrenzt sein, entweder für einen bestimmten Zeitraum oder bis zum Eintreten bestimmter Umstände. Durch die Aufstellung oder Änderung von B-Plänen wird Planungsrecht geschaffen oder geändert, heißt: B-Pläne regeln die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben. Für konkrete Planungen von Investoren erfolgt die Aufstellung von vorhabenbezogenen B-Pläne, die ganz speziell der Umsetzung dieses Vorhabens dienen.Information zu Bauleitplanverfahren: Der aktuelle Stand der Bauleitplanverfahren (FNP, Bebauungspläne, Satzungen) inklusive der Pläne und weiterer Unterlagen kann auf der Planungs-und Beteiligungsseite der Stadt Wegberg eingesehen werden. Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen unterliegen einem vorgeschriebenen Verfahren, in dem auch die Öffentlichkeit zu beteiligen ist. Im Rahmen der durchzuführenden Auslegung der Planentwürfe besteht die Möglichkeit, hierzu Anregungen und Stellungnahmen auf der Seite Bauleitpläne der Stadt Wegberg eingesehen werden.