Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
Beschreibung
Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Wirksamwerden des Plans jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Flächennutzungsplan, seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung erhalten.
Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.
(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Flächennutzungsplan Beteiligungsverfahren).
Online-Dienste
Bauleitplanung
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Planungsrechtliche Auskunft
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Ansprechpartner
Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung -Bereich Stadtplanung-
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: stadtplanung@heinsberg.de
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
- Bürger stellt eine Frage
- Erhält Antwort der Kommune
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Bauvorhaben, Baugenehmigung, Bebauungsplan, Infrastrukturvorhaben, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Großbauprojekt, Flächennutzungsplan, Flurkarte, Beteiligung, F-Plan, Bauleitplan, Flurstückkarte, Liegenschaftskarte, FNP, Bauleitplanung, Bauplanung, Bauprojekt, Flächennutzungsplan, Städtebauliche Entwicklung, Öffentlichkeit, Infrastruktur