Flächennutzungsplan Auskunft

    Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Flächennutzungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Wirksamwerden des Plans jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Flächennutzungsplan, seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung erhalten.

    Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.

    (Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Flächennutzungsplan Beteiligungsverfahren).

    Hinweise für Roetgen: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Bauberatung werden Auskunftsersuchende von der Bauaufsicht der Städteregion Aachen zu öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften beraten. In erster Linie erfolgt eine Beratung zu bauaufsichtlichen Antragsverfahren (Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Abgeschlossenheit, Antrag auf Grundstücksteilung etc.), der Baugenehmigungspflichtigkeit baulicher Anlagen und Maßnahmen, der Errichtung/Änderung beziehungsweise Nutzungsänderung baulicher Anlagen, wie beispielsweise von Gebäuden, Garagen etc. zu Verfahrensschritten und Ansprechpartnern beteiligter Behörden sowie zu Unterlagen/Bauvorlagen für Antragsverfahren. Eine Beratung ist wesentlich auf den Umfang der Angaben und Informationen der Auskunftsersuchenden angewiesen. Für ein Beratungsgespräch kann es daher sinnvoll sein, vorab telefonisch zu klären, welche Unterlagen mitzubringen sind. Im Einzelfall kann ein geplantes Bauvorhaben näher erörtert und konkretisiert werden, so dass die Auskunftsersuchenden Hinweise und Entscheidungshilfen für ein durchzuführendes Antragsverfahren erhalten. Eine Gewähr, dass die Beratung vollständig und umfassend ist, kann jedoch nicht gegeben werden. Eine umfassende und abschließende/rechtsverbindliche Entscheidung mit Bindungswirkung über ein Bauvorhaben kann nur in einem Bauvorbescheidsverfahren (§ 77 BauO NRW) oder einem Baugenehmigungsverfahren (§§ 60, 64 BauO NRW) getroffen werden. Auskünfte und Beratungen in privatrechtlichen Fragen wie z.B. zum Nachbarrecht werden nicht erteilt. Beschwerden z.B. von Nachbarn zu einer aktuellen Bebauung o.ä., werden nur schriftlich entgegengenommen. Die Gemeinde Roetgen ermöglicht die Bürgersprechstunde alle zwei Wochen (gerade Kalenderwochen), ebenfalls dienstags, zwischen 14.00 und 15.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Termine können telefonisch (02471-1830 oder 02471-1895) oder per Mail vereinbart werden (sabine.frings@roetgen.de oder nicole.braun@roetgen.de). Bei Fragen steht Ihnen Frau Heinrichs gerne zur Verfügung: Frau Hiltrud Heinrichs techn. Sachbearbeiterin für das gesamte Gemeindegebiet Roetgen Adresse BauaufsichtZollernstraße 1052070 Aachen Zimmernummer: A 1007 Tel.: +49 241 5198-6332 Fax: +49 241 5198-80630E-Mail: hiltrud.heinrichs@staedteregion-aachen.de

    Online-Dienst

    Bauberatung

    ID: L100002_121930698

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    SG 6.61 - Planung, Bauberatung, Denkmal- und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 6 - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Bürger stellt eine Frage
    2. Erhält Antwort der Kommune

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sofort oder wenige Tage

    Kosten

    Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2024

    Stichwörter

    Bauvorhaben, Baugenehmigung, Bebauungsplan, Infrastrukturvorhaben, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Großbauprojekt, Flächennutzungsplan, Flurkarte, Beteiligung, F-Plan, Bauleitplan, Flurstückkarte, Liegenschaftskarte, FNP, Bauleitplanung, Bauplanung, Bauprojekt, Flächennutzungsplan, Städtebauliche Entwicklung, Öffentlichkeit, Infrastruktur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English