Flächennutzungsplan Änderung

    Flächennutzungsplan Änderung

    Hier finden Sie Informationen zum Änderungsverfahren eines Flächennutzungsplans

    Beschreibung

    Der Flächennutzungsplan stellt die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen in ihren Grundzügen dar (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen).

    Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes die Art der geplanten Bodennutzung ändern, muss sie den bestehenden Flächennutzungsplan ändern.

    Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern (Ausnahme: Konzentrationszonen, z.B. für Windenergieanlagen), sondern bindet ausschließlich die Gemeinde selbst sowie andere Fachplanungen. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind daher keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. 

    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans dienen als Grundlage für Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken enthalten.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne, sind aufzustellen bzw. zu ändern, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (vgl. §1 Abs. 3 BauGB). Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht. Bürgerinnnen und Bürger haben die Möglichkeit, über einen Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich anzuregen (meist wahrscheinlich bei gleichzeitiger Anregung der Aufstellung/Änderung/Aufhebung eines Bebauungsplanes). Die Bürgeranregung wird dem Planungsausschuss mit einer Stellungnahme der Verwaltung zur Beratung über die Aufnahme ins Arbeitsprogramm des Geschäftsbereiches Stadtplanung vorgelegt.

    Online-Dienst

    Flächennutzungsplan Änderung

    ID: L100002_121848146

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verfahrensbetreuung Bauleitplanung

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).

    Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

    Voraussetzungen

    keine

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohnsitz innerhalb der Gemeinde seit mindestens drei Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans
    2. Erarbeitung des Plankonzepts
    3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    5. Überarbeitung des Plankonzepts
    6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
    7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    8. öffentliche Auslegung
    9. Prüfung der Stellungnahmen
    10. Abwägung, Beschluss
    11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
    12. Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift gestellt werden.

    Fristen

    Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten. Für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag nach § 24 GO NRW muss 14 Tage vor der sachlich beratenden Fachausschusssitzung (Planungsausschuss) eingehen, ansonsten erfolgt die Beratung in der nächsten Sitzung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme ab. Kleinere Änderungen benötigen einige Monate, größere Änderungen i.d.R. ein bis zwei Jahre.

    Kosten

    Die Kosten des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Stadtentwicklung, Flächennutzungsplan, Öffentlichkeit, vorbereitende Bauleitplanung, Städtebauliche Entwicklung, Stadtplanung, Beteiligung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English