Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen
Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht zu nehmen. Wenden Sie sich hierfür an die örtlich zuständige Kommune.
Beschreibung
In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen
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Ansprechpartner
Vermessungsabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr Dienstag, 8 bis 18 Uhr Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online auf den Webseiten der jeweiligen Landesbehörden oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Handelt es sich um ältere Bebauungspläne, müssen Sie die Einsicht gegebenenfalls zunächst bei der zuständigen Behörde beantragen.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 01.07.2024
Stichwörter
Planzeichnung, Baugebiet, Baugenehmigung, bauen, Bauvorhaben, Immobilienerwerb, Grundstück, Bauplan, Bauleitplan, Infrastruktur, Vorhaben- und Erschließungsplan, Wohnungsbau, B-Plan, Fertighausbau, Bauleitplanung, Baustelle, Immobilien, Hausbau, Bauplanung Umweltschutz, Bauplanung, Bauplanungsrecht