Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen

    Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht zu nehmen. Wenden Sie sich hierfür an die örtlich zuständige Kommune.

    Beschreibung

    In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.

    Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

    Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

    Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bebauungsplanunterlagen sind Karten in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 oder 1:2.000, die als Grundlage für Bebauungspläne beziehungsweise vorhabenbezogene Bebauungspläne verwendet werden.

    Online-Dienst

    Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen

    ID: L100002_125757663

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Vermessungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr Dienstag, 8 bis 18 Uhr Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-24162

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-26078

    E-Mail: vermessung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online auf den Webseiten der jeweiligen Landesbehörden oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

    Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

    Handelt es sich um ältere Bebauungspläne, müssen Sie die Einsicht gegebenenfalls zunächst bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Weitere Informationen

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 01.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Planzeichnung, Baugebiet, Baugenehmigung, bauen, Bauvorhaben, Immobilienerwerb, Grundstück, Bauplan, Bauleitplan, Infrastruktur, Vorhaben- und Erschließungsplan, Wohnungsbau, B-Plan, Fertighausbau, Bauleitplanung, Baustelle, Immobilien, Hausbau, Bauplanung Umweltschutz, Bauplanung, Bauplanungsrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de