Bebauungsplan Aufstellung

    Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

    Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

    Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

    Als Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an

    • der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
    • eines Bauleitplans zu beteiligen.

    Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.

    Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Planentwürfe werden in analoger Form im jeweiligen Beteiligungszeitraum, der im Amtsblatt der Stadt Werne, auf der Homepage der Stadt Werne sowie in der Lokalpresse veröffentlich wird, im Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 1 zu den Geschäftszeiten der Verwaltung ausgelegt. Zusätzlich werden die Planunterlagen inkl. aller notwendigen Gutachten in das Internet eingestellt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit Stellung zu den ausgelegten Planungen zu beziehen.

    Online-Dienst

    Bauleitplanung

    ID: L100002_123828085

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung IV.1 - Stadtentwicklung / Stadtplanung

    Beschreibung

    Die Bauleitplanung ist das zentrale Werkzeug, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in einem Gemeindegebiet zu steuern. Hauptaufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.Es wird dabei unterschieden in Vorbereitende Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt. Der FNP regelt die Entwicklung für das gesamte Gebiet einer deutschen Stadt gemäß der §§ 5 - 7 BauGB. Die beabsichtigte Bodennutzung ist hier nur flächenhaft dargestellt, so dass sich aus dem FNP kein Baurecht ableiten lässt.Der Flächennutzungsplan der Stadt Werne hat den Maßstab 1 : 15.000. Verbindliche Bauleitplanung durch die Aufstellung von Bebauungsplänen gemäß der §§ 8 - 10 BauGB. Ein Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan und dem städtebaulichen Konzept entwickelt. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen über die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Die Bebauungspläne der Stadt Werne haben in der Regel den Maßstab 1 : 1.000. Weitere Planungsinstrumente sind Satzungen für den Innenbereich gemäß § 34 (4) BauGB und für den Außenbereich gemäß § 35 (6) BauGB.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Fax: 02389 71-323

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    E-Mail: stadtplanung@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
    • Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:  

    • Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
    • Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange

    Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

    • online,
    • per Post,
    • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
    • mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung

    Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

    Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

    Fristen

    Anhörungsfrist: 30 Tage (Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.)

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es sind die Fristen des jeweiligen Beteiligungsschrittes zu beachten. Der Beteiligungszeitraum wird im Amtsblatt der Stadt Werne, in der Lokalpresse und auf der Homepage veröffentlicht. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen ist auch über den Link nach Auswahl des entsprechenden Verfahrens einsehbar. Nicht fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB im Rahmen der Abwägung unberücksichtigt bleiben.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und Inhalt der abgegebenen Stellungnahme ab und ist nicht pauschal zu beziffern.

    Kosten

    Kostenfrei

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen zur städtebaulichen Satzungen URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung/staedtebauliche-satzungen Portal Beteiligung.NRW URL: https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite Allgemeine Informationen zur Bauleitplanung URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Bebauungsplan, Infrastruktur, Großprojekt, Bauplanung Umweltschutz, Planzeichnung, Baugebiet, Behördenbeteiligung, Bürgerbeteiligung, Planzeichnung, Infrastrukturprojekt, Bauplan, Öffentlichkeit, Großprojekt, Bauplanungsrecht, bauen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Bauplanung, Bauplanung Umweltschutz, Beteiligung, Bauplan, Bauplanungsrecht, Bauvorhaben, Bauleitplanung, Stadtplanung, Baugebiet, Städtebauliche Entwicklung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Außenbereich, Bauvorhaben, Bauleitplan, Innenbereich, Stadtentwicklung, Baugenehmigung, Infrastrukturprojekt, Öffentlichkeitsbeteiligung, Bauleitplan, Satzung, Bauplanung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English