Bebauungsplan Aufstellung

    Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

    Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

    Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

    Als Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an

    • der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
    • eines Bauleitplans zu beteiligen.

    Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.

    Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen 1. Bauen mit Bebauungsplan (§§ 30, 31, 33 BauGB)2. Bauen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB)3. Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB) Die Abteilung Planung und Umwelt erteilt Auskünfte über die planungsrechtlichen Voraussetzungen der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für Grundstücke in der Stadt Höxter und gibt die Möglichkeit der Einsicht und Erläuterung in den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Höxter. Der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan. Er gibt unmittelbar vor, welche Bodennutzungen auf dem zur Bebauung vorgesehenen Grundstück zulässig sind. Insbesondere trifft er Regelungen zur Art der baulichen Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet), zum Maß der baulichen Nutzung (beispielsweise Zahl der Vollgeschosse) und zu den Flächen des Grundstücks, die bebaut werden dürfen. Bebauungspläne bestehen nicht im gesamten Stadtgebiet. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens außerhalb eines Bebauungsplanes (im sog. unbeplanten Innenbereich) beurteilt sich danach, ob es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Aus der planungsrechtlichen Beurteilung eines Grundstückes ergeben sich die wesentlichen Vorgaben für die spätere Genehmigung eines Bauvorhabens. Die Abteilung Planung und Umwelt informiert Sie über die planungsrechtlichen Festlegungen und gibt die Möglichkeit der Einsicht in den Flächennutzungsplan und in die Bebauungspläne. Was Sie über die baulichen Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks frühzeitig wissen sollten. Soweit sich die Bürgerinnen und Bürger mit der Konkretisierung einer baulichen Absicht oder eine genehmigungspflichtigen Umnutzung auf einem Grundstück befassen ist es sinnvoll, sich frühzeitig über die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu informieren. Aus der planungsrechtlichen Beurteilung eines Grundstückes ergeben sich die wesentlichen Vorgaben für die spätere Genehmigung eines Bauvorhabens.

    Online-Dienst

    Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

    ID: L100002_121724152

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51 Planung und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 963-0

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es ist angebracht, bei Auskunftsersuchen die Flur- und Flurstücksbezeichnung des betreffenden Grundstücks benennen zu können.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
    • Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:  

    • Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
    • Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange

    Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

    • online,
    • per Post,
    • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
    • mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung

    Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

    Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

    Fristen

    Anhörungsfrist: 30 Tage (Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.)

    Kosten

    Kostenfrei

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    mündliche Auskünfte kostenfrei ; Verfielfältigung von Bebauungsplänen je nach Größe laut Verwaltungsgebührenordnung

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen zur städtebaulichen Satzungen URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung/staedtebauliche-satzungen Portal Beteiligung.NRW URL: https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite Allgemeine Informationen zur Bauleitplanung URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Bebauungsplan, Infrastruktur, Großprojekt, Bauplanung Umweltschutz, Planzeichnung, Baugebiet, Behördenbeteiligung, Bürgerbeteiligung, Planzeichnung, Infrastrukturprojekt, Bauplan, Öffentlichkeit, Großprojekt, Bauplanungsrecht, bauen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Bauplanung, Bauplanung Umweltschutz, Beteiligung, Bauplan, Bauplanungsrecht, Bauvorhaben, Bauleitplanung, Stadtplanung, Baugebiet, Städtebauliche Entwicklung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Außenbereich, Bauvorhaben, Bauleitplan, Innenbereich, Stadtentwicklung, Baugenehmigung, Infrastrukturprojekt, Öffentlichkeitsbeteiligung, Bauleitplan, Satzung, Bauplanung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English