Bebauungsplan Aufstellung

    Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

    Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

    Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

    Als Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an

    • der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
    • eines Bauleitplans zu beteiligen.

    Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.

    Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Flächennnutzungsplan (FNP):Der Flächennutzungsplan stellt, wie der Name schon sagt, für das ganze Stadtgebiet die geplante Nutzung der Flächen dar, wobei er sich an den übergeordneten Regionalplan anpassen muss. Im Flächennutzungsplan werden die Bauflächen für Wohnen, Industrie und Gewerbe, gemischte Nutzungen und Sondernutzungen, die Gemeinbedarfseinrichtungen, die Verkehrsflächen, die Grünflächen, die Wasserflächen, die Flächen für die Ver- und Entsorgung, die Flächen für die Landwirtschaft, Wald sowie die Flächen für Natur- und Landschaftsschutz dargestellt. Vor allem bindet der Flächennutzungsplan die Stadt Emsdetten in ihrer verbindlichen Bauleitplanung, also bei rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Vorhaben sowie Erschließungsplänen. Bebauungsplan:Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines bestimmten, räumlich abgegrenzten Gebietes innerhalb der Stadt. Diese Festsetzungen betreffen die Art der Bodennutzung (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet, Sondergebiet), das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Verhältnis von überbauter Fläche zur Fläche des Baugrundstücks, Verhältnis von Geschossfläche zur Fläche des Baugrundstücks, Zahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhe), die durch Baugrenzen und / oder Baulinien zur Überbauung bestimmten Flächen auf den Baugrundstücken, die Gestaltung der Bauwerke, die Verkehrsflächen, die Grünflächen, die Flächen für den Gemeinbedarf etc. Ein Bebauungsplan ist von der Stadt aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Es besteht aber kein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans! Bei der Bebauungsplanaufstellung sind die vielfältigen öffentlichen und privaten Belange von z.B. Grundstückseigentümern /-eigentümerinnen gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen und ist nach Inkrafttreten durch ortsübliche Bekanntmachung allgemein rechtsverbindlich. Seine Festsetzungen sind somit baurechtliche Bestimmungen (Ortsrecht). Ein Bebauungsplan kann auch geändert, ergänzt oder aufgehoben werden, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; hierfür gelten die gleichen Vorschriften wie für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Vorhabenbezogener Bebauungsplan:Der vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht rechtlich einem Bebauungsplan, der jedoch für ein konkretes Projekt eines Investors erstellt wird und durch vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt oder Gemeinde ergänzt werden kann.

    Online-Dienst

    Bauleitplanung

    ID: L100002_122825365

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtentwicklung und Umwelt (Fachdienst 61)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
    • Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:  

    • Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
    • Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange

    Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

    • online,
    • per Post,
    • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
    • mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung

    Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

    Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

    Fristen

    Anhörungsfrist: 30 Tage (Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.)

    Kosten

    Kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Weitere Informationen finden Sie im Bereich "Bauen".

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen zur städtebaulichen Satzungen URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung/staedtebauliche-satzungen Portal Beteiligung.NRW URL: https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite Allgemeine Informationen zur Bauleitplanung URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Bebauungsplan, Infrastruktur, Großprojekt, Bauplanung Umweltschutz, Planzeichnung, Baugebiet, Behördenbeteiligung, Bürgerbeteiligung, Planzeichnung, Infrastrukturprojekt, Bauplan, Öffentlichkeit, Großprojekt, Bauplanungsrecht, bauen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Bauplanung, Bauplanung Umweltschutz, Beteiligung, Bauplan, Bauplanungsrecht, Bauvorhaben, Bauleitplanung, Stadtplanung, Baugebiet, Städtebauliche Entwicklung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Außenbereich, Bauvorhaben, Bauleitplan, Innenbereich, Stadtentwicklung, Baugenehmigung, Infrastrukturprojekt, Öffentlichkeitsbeteiligung, Bauleitplan, Satzung, Bauplanung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English