Bebauungsplan Aufstellung

    Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

    Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

    Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

    Als Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an

    • der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
    • eines Bauleitplans zu beteiligen.

    Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.

    Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die bebaute Umwelt ist ein wesentliches Element im Alltag der Menschen. Sie bildet den Rahmen für das Wohnen und Arbeiten ebenso wie für die Freizeit und Erholung. Die Stadtentwicklung beschäftigt sich nicht nur mit dem Bauwilligen. Angesprochen sind alle Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel als Eigentümer, Benutzer, Nachbar oder Mieter. Dabei bestimmt die städtebauliche Funktion und Gestaltung ganz erheblich die Qualitäten und Chancen, die die Menschen in allen Lebensbereichen vorfinden. Weil das Bauen und die daraus wahrnehmbaren Veränderungen aber immer viele betrifft, muß es sich in die städtebauliche Ordnung und Entwicklung einfügen. Verbindliche Anforderungen an das Planen und Bauen im Interesse der Allgemeinheit zu formulieren, ist Aufgabe des Städtebaurechts. Die Bauleitplanung in den Städten und Gemeinden stützt sich dabei auf zwei Planungsstufen: auf den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Plan und den Bebauungsplan als verbindlichen Plan.

    Online-Dienst

    Bauleitpläne

    ID: L100002_122789881

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Dormagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
    • Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:  

    • Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
    • Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange

    Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

    • online,
    • per Post,
    • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
    • mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung

    Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

    Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

    Fristen

    Anhörungsfrist: 30 Tage (Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.)

    Kosten

    Kostenfrei

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen zur städtebaulichen Satzungen URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung/staedtebauliche-satzungen Portal Beteiligung.NRW URL: https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite Allgemeine Informationen zur Bauleitplanung URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Bebauungsplan, Infrastruktur, Großprojekt, Bauplanung Umweltschutz, Planzeichnung, Baugebiet, Behördenbeteiligung, Bürgerbeteiligung, Planzeichnung, Infrastrukturprojekt, Bauplan, Öffentlichkeit, Großprojekt, Bauplanungsrecht, bauen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Bauplanung, Bauplanung Umweltschutz, Beteiligung, Bauplan, Bauplanungsrecht, Bauvorhaben, Bauleitplanung, Stadtplanung, Baugebiet, Städtebauliche Entwicklung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Außenbereich, Bauvorhaben, Bauleitplan, Innenbereich, Stadtentwicklung, Baugenehmigung, Infrastrukturprojekt, Öffentlichkeitsbeteiligung, Bauleitplan, Satzung, Bauplanung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English