Bebauungsplan Auskunft

    Bebauungsplan Auskunft

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.

    Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.

    (Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Öffentlichkeit - zu der auch Kinder und Jugendliche gehören - kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten. Zusätzlich ist die Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung gerne bereit jedem Bürger und jeder Bürgerin bei der Einschätzung einer planungsrechtlichen Zulässigkeit des jeweiligen Vorhabens gemäß Baugesetzbuch unverbindlich zu beraten. Diese planungsrechtliche Auskunft ist allerdings informell und ersetzt weder den Antrag auf Bauvorbescheid noch auf Baugenehmigung über die Bauordnungsbehörde der Stadt Werne. Zur Einschätzung Ihres Vorhabens benötigen wir Angaben zu dem Grundstück, auf welchem das Vorhaben durchgeführt werden soll (Gemarkung, Flur, Flurstück und die Adresse), sowie möglichst detaillierte Informationen zu Ihrem geplanten Vorhaben (Lagepläne, Skizzen, Grundrisse, Schnitte, Ansichten etc.). Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen. (Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe "Bebauungsplan Beteiligungsverfahren").

    Online-Dienst

    Planungsrechtliche Auskunft

    ID: L100002_123823894

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung IV.1 - Stadtentwicklung / Stadtplanung

    Beschreibung

    Die Bauleitplanung ist das zentrale Werkzeug, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in einem Gemeindegebiet zu steuern. Hauptaufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.Es wird dabei unterschieden in Vorbereitende Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt. Der FNP regelt die Entwicklung für das gesamte Gebiet einer deutschen Stadt gemäß der §§ 5 - 7 BauGB. Die beabsichtigte Bodennutzung ist hier nur flächenhaft dargestellt, so dass sich aus dem FNP kein Baurecht ableiten lässt.Der Flächennutzungsplan der Stadt Werne hat den Maßstab 1 : 15.000. Verbindliche Bauleitplanung durch die Aufstellung von Bebauungsplänen gemäß der §§ 8 - 10 BauGB. Ein Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan und dem städtebaulichen Konzept entwickelt. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen über die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Die Bebauungspläne der Stadt Werne haben in der Regel den Maßstab 1 : 1.000. Weitere Planungsinstrumente sind Satzungen für den Innenbereich gemäß § 34 (4) BauGB und für den Außenbereich gemäß § 35 (6) BauGB.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Fax: 02389 71-323

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    E-Mail: stadtplanung@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    (amtlicher) Lageplan des Vorhabengrundstücks Vorhabensbeschreibung ggfs. Zeichnungen, Pläne, Ansichten, Schnitte zum Vorhaben

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10.html § 30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__30.html § 34 Baugesetzbuch (BauGB) Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__34.html § 35 Baugesetzbuch (BauGB) Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    1.    Bürger stellt eine Frage 
    2.    Erhält Antwort der Kommune 

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bürger stellt eine Anfrage Erhält Antwort der Kommune

    Fristen

    keine

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sofort oder wenige Tage

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der zu prüfenden Unterlagen und der größe des Vorhabens ab. In der Regel erfolgt die Bearbeitung in weniger als einer Woche.

    Kosten

    Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Infrastruktur, Bauleitplan, Bauplan, Grundstück, Liegenschaftskarte, Baugenehmigung, Immobilienerwerb, Baugebiet, Städtebauliche Entwicklung, Flurkarte, Stadtplanung, Bauplanung, Baustelle, Bauvorhaben, Bauplanung Umweltschutz, Immobilien, B-Plan, Wohnungsbau, Stadtentwicklung, Bauplanungsrecht, Vorhaben- und Erschließungsplan, Planzeichnung, Bebauungsplan, Hausbau, Bauleitplanung, bauen, Fertighausbau

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de