Bebauungsplan Auskunft

    Bebauungsplan Auskunft

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.

    Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.

    (Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).

    Hinweise für Wegberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auskunft zu rechtsgültigen Bebauungsplänen: Sie möchten wissen, ob es für Ihr Grundstück einen Bebauungsplan gibt? Sie möchten wissen, welche Festsetzungen dieser Bebauungsplan trifft? Bitte wenden Sie sich an unsere Bauberatung. Bauleitplanverfahren Was ist die Bauleitplanung? Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die Bodennutzung und die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde planerisch zu steuern und sinnvoll zu gestalten. Sie soll die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorbereiten und leiten. Dies geschieht u.a. durch die Erstellung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Satzungen. Es ist das Recht der Gemeinden, zu entscheiden, ob, was und wie in der Gemeinde geplant wird. Die sogenannte Planungshoheit ist Teil des verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltungsrechtes der Gemeinden. Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, wenn es für das planerische Konzept bzw. für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Es gibt keine rechtliche Begrenzung der Geltungsdauer. Flächennutzungsplan (FNP) Der FNP - das wichtigste steuernde Instrument für die Nutzungen in den Gemeinden - ist der vorbereitende Bauleitplan, der die künftige Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen, also noch nicht parzellenscharf und bis ins Detail, festlegt und allgemeine Entwicklungs- und Planungsziele darstellt. Er ist nur für Behörden und noch nicht für den Bürger verbindlich. Bebauungsplan (B-Plan) Der Bebauungsplan legt die zulässigen Nutzungen für die städtebauliche Ordnung für Teile der Gemeinde parzellenscharf fest und ist aus dem FNP zu entwickeln. Er ist für Bürger, Gemeinde und Behörden rechtsverbindlich. Der B-Plan ist mit seinen Festsetzungen Grundlage für die Zulässigkeit von Vorhaben, über die nachfolgend im einzelnen Baugenehmigungsverfahren entschieden wird. Die Festsetzungen erfolgen in zeichnerischer und textlicher Form. Sie können für bestimmte bauliche und sonstige Nutzungen zeitlich begrenzt sein, entweder für einen bestimmten Zeitraum oder bis zum Eintreten bestimmter Umstände. Durch die Aufstellung oder Änderung von B-Plänen wird Planungsrecht geschaffen oder geändert, heißt: B-Pläne regeln die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben. Für konkrete Planungen von Investoren erfolgt die Aufstellung von vorhabenbezogenen B-Pläne, die ganz speziell der Umsetzung dieses Vorhabens dienen.Information zu Bauleitplanverfahren: Der aktuelle Stand der Bauleitplanverfahren (FNP, Bebauungspläne, Satzungen) inklusive der Pläne und weiterer Unterlagen kann auf der Planungs-und Beteiligungsseite der Stadt Wegberg eingesehen werden. Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen unterliegen einem vorgeschriebenen Verfahren, in dem auch die Öffentlichkeit zu beteiligen ist. Im Rahmen der durchzuführenden Auslegung der Planentwürfe besteht die Möglichkeit, hierzu Anregungen und Stellungnahmen auf der Seite Bauleitpläne der Stadt Wegberg eingesehen werden.

    Online-Dienst

    Bauleitplanung und Stadtplanung

    ID: L100002_123799508

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen

    Beschreibung

    Räumliche Planung und -entwicklung, Geoinformation, Grundstücksneuordnung und Ordnungsmaßnahmen, Bau- und Wohnungsaufsicht, Baubehördliche Beratung und Information, Denkmalschutz und -pflege, Liegenschaftsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 25

    41844 Wegberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02434 83-631

    Fax: 02434 83-777

    E-Mail: bauamt@stadt.wegberg.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    1.    Bürger stellt eine Frage 
    2.    Erhält Antwort der Kommune 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sofort oder wenige Tage

    Kosten

    Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Infrastruktur, Bauleitplan, Bauplan, Grundstück, Liegenschaftskarte, Baugenehmigung, Immobilienerwerb, Baugebiet, Städtebauliche Entwicklung, Flurkarte, Stadtplanung, Bauplanung, Baustelle, Bauvorhaben, Bauplanung Umweltschutz, Immobilien, B-Plan, Wohnungsbau, Stadtentwicklung, Bauplanungsrecht, Vorhaben- und Erschließungsplan, Planzeichnung, Bebauungsplan, Hausbau, Bauleitplanung, bauen, Fertighausbau

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de