Bebauungsplan Auskunft
Beschreibung
Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.
Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.
(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).
Online-Dienste
Bauleitplanung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Planungsrechtliche Auskunft
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Ansprechpartner
Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung -Bereich Stadtplanung-
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: stadtplanung@heinsberg.de
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
1. Bürger stellt eine Frage
2. Erhält Antwort der Kommune
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Infrastruktur, Bauleitplan, Bauplan, Grundstück, Liegenschaftskarte, Baugenehmigung, Immobilienerwerb, Baugebiet, Städtebauliche Entwicklung, Flurkarte, Stadtplanung, Bauplanung, Baustelle, Bauvorhaben, Bauplanung Umweltschutz, Immobilien, B-Plan, Wohnungsbau, Stadtentwicklung, Bauplanungsrecht, Vorhaben- und Erschließungsplan, Planzeichnung, Bebauungsplan, Hausbau, Bauleitplanung, bauen, Fertighausbau