Bebauungsplan Auskunft

    Bebauungsplan Auskunft

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.

    Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.

    (Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Auskunft im Bereich Bauleitplanung bietet jedem Interessierten die Möglichkeit, konkrete Informationen zu den Voraussetzungen für ein konkretes Baugrundstück oder ein geplantes Bauvorhaben zu erhalten. Sie können sich aber auch ganz allgemein über die Inhalte bestehender Bauleitpläne informieren. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung eines Teilgebiets in seinem Geltungsbereich. Hinweise: Die Auskünfte im Rahmen der planungsrechtlichen Beratung sind nicht verbindlich. Es handelt sich um die Einschätzung einer möglichen planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens. Verbindliche Aussagen können nur als Ergebnis konkreter Antragsverfahren (Antrag auf Vorbescheid, Bauantrag) über die Abteilung 3.2 Bauordnungsamt erfolgen.

    Online-Dienst

    Planungsrechtliche Auskunft

    ID: L100002_123750342

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauleitplanung und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Baugesetzbuch (BauGB)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    1.    Bürger stellt eine Frage 
    2.    Erhält Antwort der Kommune 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sofort oder wenige Tage

    Kosten

    Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Infrastruktur, Bauleitplan, Bauplan, Grundstück, Liegenschaftskarte, Baugenehmigung, Immobilienerwerb, Baugebiet, Städtebauliche Entwicklung, Flurkarte, Stadtplanung, Bauplanung, Baustelle, Bauvorhaben, Bauplanung Umweltschutz, Immobilien, B-Plan, Wohnungsbau, Stadtentwicklung, Bauplanungsrecht, Vorhaben- und Erschließungsplan, Planzeichnung, Bebauungsplan, Hausbau, Bauleitplanung, bauen, Fertighausbau

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de