Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung Statusabfrage

    Baugenehmigung Statusabfrage

    Sie möchten wissen, wie weit Ihre Anträge im Baugenehmigungsverfahren bereits bearbeitet wurden? Dies können Sie mit einer Statusabfrage erfahren. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren über das Auskunftsmodul des Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG) online abzufragen. Im Online-Verfahren können Sie sich unabhängig von den Sprechzeiten der Behörde erkundigen.

    Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.

    Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:

    Baugenehmigungsverfahren

    vereinfachte Baugenehmigungsverfahren

    Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung

    Nachträge zu Baugenehmigungen

    Verlängerungen von Baugenehmigungen

    Baulastenverfahren

    Mängelanzeigen

    Brandschutzprüfungen

    Bürgeranfragen

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Errichtung, der Umbau und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist abgesehen von wenigen Sonderregelungen genehmigungspflichtig.Vor dem Beginn der Bauarbeiten ist eine Baugenehmigung zu beantragen.Der Anspruch auf eine Baugenehmigung besteht, sofern die baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden.Bei der Prüfung von Bauanträgen werden auch andere Behörden beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert.Die Genehmigung kann Auflagen enthalten.Sofern Zweifel an die Zulässigkeit bestehen, können im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid frühzeitig einzelne Fragestellungen geklärt werden. Hierzu wird im Einzelnen unter der Thematik "Bauvoranfrage/Vorbescheid" eingegangen. Eine Baugenehmigung ist der schriftliche Bescheid, dass ein Bauvorhaben (Abbruch, Errichtung, Änderung und/ oder Nutzungsänderung von Gebäuden und baulichen Anlagen) dem zurzeit geltenden öffentlichen Baurecht entspricht. Gültigkeit/Dauer der Baugenehmigung gemäß (§ 75 BauO NRW): Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung ist auf drei Jahre begrenzt.Innerhalb dieser Zeit muss mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Verzögert sich der Baubeginn, so kann die Baugenehmigung auf schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden. Folgende Verfahren sind gemäß Landesbauordnung NRW (BauO NRW) möglich:- Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW)- Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW) Genehmigungspflichtige Bauvorhaben:- vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)- Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)- Typengenehmigung, referentielle Baugenehmigung (§ 66 BauO NRW) Der Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt der Stadtverwaltung Kamen bietet Antragstellern und Entwurfsverfassern die Möglichkeit online kostenlos den Bearbeitungsstand von Bauanträgen mit Bauordnung-Online abzufragen.Das Hilfe-Handbuch zu Bauordnung-Online unterstützt Sie bei der Bedienung der Software. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Stadtentwässerung Kamen.

    Online-Dienst

    Baugenehmigung

    ID: L100002_123204361

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60.3 Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zugangsdaten

    Sie erhalten diese von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einreichunterlagen zur Baugenehmigung:- Bauantragsformular (3- fach)- Baubeschreibung (3- fach)- Brandschutznachweis (nicht bei Garagen und Einfamilienhäusern) (3- fach)- Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung (3- fach)- Wohnflächenberechnung (3- fach)- Nutzflächenberechnung (3- fach)- Berechnung der Grundfläche/ Geschossflächen (3- fach)- Abstandsflächenberechnung (3- fach)- Berechnung des umbauten Raumes (3- fach)- Berechnung der Rohbau- und Herstellungskosten (3- fach)- Stellplatznachweis (3- fach)- aktueller Lageplan (3- fach)- Grundrisse aller Geschosse (3- fach)- Schnitte (3- fach)- Ansichten (3- fach)- ggf. grafische Darstellung (z.B. bei Werbeanlagen) (2- fach)- ggf. Antrag auf Abweichung (2- fach)- ggf. Nachbarerklärung (2- fach)- ggf. statistischer Erhebungsbogen (1- fach)- ggf. spätestens bei Baubeginn Nachweis Standsicherheit (1- fach)- ggf. spätestens bei Baubeginn Nachweis Wärmeschutz (1- fach)- ggf. spätestens bei Baubeginn Nachweis Schallschutz (1- fach)- Nachweis Entwurfsverfasser bzw. Bauvorlageberechtigung Die Aufzählung der notwendigen Unterlagen ist nicht unbedingt vollständig, da die Unterlagen bei den vielen verschiedenen Bauvorhaben/ Standorten/ Ausführungen variieren können. Es ist also durchaus möglich, dass das Bauordnungsamt weitere Unterlagen von Ihnen fordern wird. Das Bauordnungsamt kann außerdem noch weitere Ausfertigungen des Bauantrages anfordern, um im Interesse des Antragstellers eine zügigere Bearbeitung zu gewährleisten, wenn noch weitere Ämter und Behörden beteiligt werden müssen. Dies ist aber eher eine Ausnahme. Entsprechende Formulare können unter diesem Link eingesehen und runtergeladen werden. Ablauf Baugenehmigungsverfahren:https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/erste-allgemeine-informationen/ablauf-baugenehmigungsverfahren

    Voraussetzungen

    • Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
    • Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
    • Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landesbauordnung (BauO NRW) Informationsbogen DSGVO Baugenehmigung

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    eBG, elektronische Sachstandsauskunft, Bauantrag, Baugenehmigung Statusabfrage, Baugenehmigungsverfahren, Statusabfrage, Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahren, Auskunft Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigung, Sachstandsauskunft, Sachstand abfragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de