Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung Statusabfrage

    Baugenehmigung Statusabfrage

    Sie möchten wissen, wie weit Ihre Anträge im Baugenehmigungsverfahren bereits bearbeitet wurden? Dies können Sie mit einer Statusabfrage erfahren. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Hinweise für Werl: Baugenehmigung Statusabfrage

    Sie möchten wissen, wie weit Ihre Anträge im Baugenehmigungsverfahren bereits bearbeitet wurden? Dies können Sie mit einer Statusabfrage erfahren. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren über das Auskunftsmodul des Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG) online abzufragen. Im Online-Verfahren können Sie sich unabhängig von den Sprechzeiten der Behörde erkundigen.

    Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.

    Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:

    Baugenehmigungsverfahren

    vereinfachte Baugenehmigungsverfahren

    Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung

    Nachträge zu Baugenehmigungen

    Verlängerungen von Baugenehmigungen

    Baulastenverfahren

    Mängelanzeigen

    Brandschutzprüfungen

    Bürgeranfragen

    Hinweise für Werl: Baugenehmigung Statusabfrage

    Im einfachen Genehmigungsverfahren werden die Gebäude und baulichen Anlagen behandelt, die keiner Sonderbauvorschrift unterliegen. In diesem Verfahren überprüft die Bauaufsichtsbehörde nur eingeschränkt die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Hinsichtlich der bautechnischen Einzelheiten liegt die Verantwortung für das Bauvorhaben in allen Planungs- und Bauphasen bei den am Bau Beteiligten. Durch den reduzierten Prüfumfang wird eine zügige Bearbeitung ermöglicht.

    Größere Wohngebäude mit mehreren Geschossen (rechtstechnisch heißt es: Gebäude mittlerer Höhe) werden auch hinsichtlich der Einhaltung der grundlegenden Brandschutzvorschriften geprüft; für kleinere Wohngebäude (rechtstechnisch: Gebäude geringer Höhe) muss die Entwurfsverfasserin / der Entwurfsverfasser die Verantwortung für einen ausreichenden Brandschutz allein tragen.

    Einteilung der Baubezirke

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im einfachen Genehmigungsverfahren werden die Gebäude und baulichen Anlagen behandelt, die keiner Sonderbauvorschrift unterliegen. In diesem Verfahren überprüft die Bauaufsichtsbehörde nur eingeschränkt die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Hinsichtlich der bautechnischen Einzelheiten liegt die Verantwortung für das Bauvorhaben in allen Planungs- und Bauphasen bei den am Bau Beteiligten. Durch den reduzierten Prüfumfang wird eine zügige Bearbeitung ermöglicht. Größere Wohngebäude mit mehreren Geschossen (rechtstechnisch heißt es: Gebäude mittlerer Höhe) werden auch hinsichtlich der Einhaltung der grundlegenden Brandschutzvorschriften geprüft; für kleinere Wohngebäude (rechtstechnisch: Gebäude geringer Höhe) muss die Entwurfsverfasserin / der Entwurfsverfasser die Verantwortung für einen ausreichenden Brandschutz allein tragen. Einteilung der Baubezirke

    Online-Dienst

    Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen im Ausland für Reg.-Bez. Düsseldorf

    ID: L100002_121599025

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    Fax: 02922 800-6399

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    Fax: 02922 800-6399

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zugangsdaten

    Sie erhalten diese von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.

    Hinweise für Werl: Baugenehmigung Statusabfrage

    • Zugangsdaten

    Sie erhalten diese von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.

    Formulare

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bauantrag: vereinfachte Baugenehmigung

    Voraussetzungen

    • Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
    • Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
    • Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.

    Hinweise für Werl: Baugenehmigung Statusabfrage

    • Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
    • Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
    • Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Werl: Baugenehmigung Statusabfrage

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werl: Baugenehmigung Statusabfrage

    • Bauantrag: vereinfachte Baugenehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    eBG, elektronische Sachstandsauskunft, Bauantrag, Baugenehmigung Statusabfrage, Baugenehmigungsverfahren, Statusabfrage, Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahren, Auskunft Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigung, Sachstandsauskunft, Sachstand abfragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de