Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung Statusabfrage

    Baugenehmigung Statusabfrage

    Sie möchten wissen, wie weit Ihre Anträge im Baugenehmigungsverfahren bereits bearbeitet wurden? Dies können Sie mit einer Statusabfrage erfahren. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren über das Auskunftsmodul des Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG) online abzufragen. Im Online-Verfahren können Sie sich unabhängig von den Sprechzeiten der Behörde erkundigen.

    Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.

    Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:

    Baugenehmigungsverfahren

    vereinfachte Baugenehmigungsverfahren

    Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung

    Nachträge zu Baugenehmigungen

    Verlängerungen von Baugenehmigungen

    Baulastenverfahren

    Mängelanzeigen

    Brandschutzprüfungen

    Bürgeranfragen

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Bauantrag ist notwendig für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene aus Baustoffen hergestellte Anlagen. Auch überwiegend ortsfest genutzte Objekte sind bauliche Anlagen. Je nach Objekt und Lage ist eines der folgenden Verfahren vorgesehen: einfaches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 Freistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW 2018 Baugenehmigungsverfahren (Große Sonderbauten) nach § 65 BauO NRW 2018 Eine erteilte Baugenehmigung ist drei Jahre gültig, erlischt jedoch, wenn nach Beginn der Ausführung die Arbeiten länger als ein Jahr unterbrochen wurden. Auf schriftliche Beantragung ist der Bescheid jeweils um ein Jahr verlängerbar. Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich durch die Bauberatung des Fachbereiches Bauaufsicht beraten zu lassen, bevor der Antrag gestellt wird. BauberatungDie Bauberatung findet zurzeit am Dienstag im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36, nur mit Termin statt.Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 30 54 oder 0 23 23 / 16 - 30 39 einen Beratungstermin. Datenschutzinformationsblatt

    Online-Dienste

    Bauantrag

    ID: L100002_123085777

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauvorbescheid

    ID: L100002_123085789

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 54/2 - Technische Abteilung

    Beschreibung

    Aufgaben: Baugenehmigung und Bauaufsicht Terminvereinbarung zur Bauberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Fax: 02323 1233-9285

    Telefon Festnetz: 02323 16-3039

    E-Mail: bauordnung@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachbereich 54 - Bauordnung

    Beschreibung

    Aufgaben: Baugenehmigungen und Bauaufsicht Bauberatung Gebäudeakteneinsicht (Kontaktdaten unter Dienstleistungen) Schornsteinfegerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-3054

    Fax: 02323 161233-9285

    E-Mail: bauordnung@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zugangsdaten

    Sie erhalten diese von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.

    Voraussetzungen

    • Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
    • Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
    • Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    BauGB, BauO NRW, BauNVO, BauPrüfVO, Sonderbauvorschriften

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bauvorlagen sind durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser einzureichen und zu unterzeichnen. Der Bauherr muss nur das Antragsformblatt unterzeichnen. Der Umfang der einzureichenden Unterlagen hängt von der Art des Antrages ab. Mindestanforderungen: Bauantrag aktueller unbeglaubigter Flurkartenauszug Lageplan auf der Grundlage der Flurkarte Bauzeichnungen M. 1:100 Baubeschreibung Berechnung zur Fläche, Rauminhalt und Herstellkosten Statistikbogen (dieser Erhebungsbogen wird durch einen Link auf der Homepage des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt) im Einzelfall: gewerbliche Betriebsbeschreibung landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung Brandschutzkonzept statische Berechnung Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einreichung weiterer Unterlagen zwecks Prüfung verlangen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Klima-Check Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Herne (12. Dezember 2023) soll ab dem 01. Januar 2024 ein Klima-Check für private Bauvorhaben durchgeführt werden. Der Klima-Check soll im Rahmen des Bauantragsverfahrens mit den Antragsunterlagen eingereicht werden. Weitere Informationen und wie der Klima-Check anzuwenden ist, finden Sie hier: www.herne.de/klimacheck

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    eBG, elektronische Sachstandsauskunft, Bauantrag, Baugenehmigung Statusabfrage, Baugenehmigungsverfahren, Statusabfrage, Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahren, Auskunft Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigung, Sachstandsauskunft, Sachstand abfragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de