Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung Statusabfrage

    Baugenehmigung Statusabfrage

    Sie möchten wissen, wie weit Ihre Anträge im Baugenehmigungsverfahren bereits bearbeitet wurden? Dies können Sie mit einer Statusabfrage erfahren. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren über das Auskunftsmodul des Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG) online abzufragen. Im Online-Verfahren können Sie sich unabhängig von den Sprechzeiten der Behörde erkundigen.

    Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.

    Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:

    Baugenehmigungsverfahren

    vereinfachte Baugenehmigungsverfahren

    Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung

    Nachträge zu Baugenehmigungen

    Verlängerungen von Baugenehmigungen

    Baulastenverfahren

    Mängelanzeigen

    Brandschutzprüfungen

    Bürgeranfragen

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Baugenehmigungen Bauanträge oder Bauvoranfragen zu genehmigungspflichtigen Bauvorhaben und Nutzungsänderungen sowie Abbruchanzeigen richten Sie bitte an folgende zuständige Baugenehmigungsbehörde: Kreis CoesfeldAbteilung 63 - Bauen und Wohnen48651 Coesfeld Gern beraten wir Sie in bauplanungsrechtlichen Fragen vorab und unterstützen Sie im Antragsverfahren.Informationen über einzureichende Unterlagen, Formulare, Gebühren etc. finden Sie hier. Genehmigungsfreistellung Innerhalb von rechtsgültigen Bebauungsplänen und unter der Maßgabe, dass die Vorhaben keiner Befreiung, Ausnahme oder Abweichung bedürfen und die Erschließung gesichert ist, können folgende Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 BauO NRW eingereicht werden: Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3 Sonstige Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 Nebengebäude und Nebenanlagen für die oben genannten Gebäude Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Lüdinghausen begonnen werden. Die Freistellungsanzeige reichen Sie bitte in einfacher schriftlicher Ausführung bei der Stadt Lüdinghausen, FB 3 Planen und Bauen, sowie als digitale Fassung (max. 20 MB) per Mail an genehmigungsfreistellung@stadt-luedinghausen.de ein.Das Antragsformular finden Sie hier. Ausnahmen, Befreiungen, Abweichungen Für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben im Sinne des § 62 BauO NRW können Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 1 und 2 BauGB sowie zu Abweichungen gemäß § 69 BauO NRW bei der Stadt Lüdinghausen schriftlich eingereicht werden. Dem Antrag sind ein Lageplan sowie die erforderlichen Prüfvorlagen (Ansichten, Schnitte, Berechnungen etc.) beizufügen.

    Online-Dienst

    Bauanträge

    ID: L100002_123389099

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3: Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Planung / Denkmalangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zugangsdaten

    Sie erhalten diese von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.

    Voraussetzungen

    • Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
    • Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
    • Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    eBG, elektronische Sachstandsauskunft, Bauantrag, Baugenehmigung Statusabfrage, Baugenehmigungsverfahren, Statusabfrage, Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahren, Auskunft Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigung, Sachstandsauskunft, Sachstand abfragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de