Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung Statusabfrage

    Baugenehmigung Statusabfrage

    Sie möchten wissen, wie weit Ihre Anträge im Baugenehmigungsverfahren bereits bearbeitet wurden? Dies können Sie mit einer Statusabfrage erfahren. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren über das Auskunftsmodul des Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG) online abzufragen. Im Online-Verfahren können Sie sich unabhängig von den Sprechzeiten der Behörde erkundigen.

    Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.

    Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:

    Baugenehmigungsverfahren

    vereinfachte Baugenehmigungsverfahren

    Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung

    Nachträge zu Baugenehmigungen

    Verlängerungen von Baugenehmigungen

    Baulastenverfahren

    Mängelanzeigen

    Brandschutzprüfungen

    Bürgeranfragen

    Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können über die folgenden Links weitere Informationen zu den jeweiligen Bauvorhaben und deren Genehmigungsverfahren erhalten: Bauvorhaben im Gewerbegebiet oder Sonderbauten Bauvorhaben von Ein- und Mehrfamilienhäusern bzw. sonstige Bauvorhaben kleinere Bauvorhaben wie Garagen, Wintergärten etc. Bauantrag für ein Referenzgebäude Weiterführende Informationen bietet Ihnen zudem das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Online-Dienst

    Bauantrag / Antrag auf Bauvorbescheid / Bauberatung

    ID: L100002_122653981

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zugangsdaten

    Sie erhalten diese von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.

    Voraussetzungen

    • Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
    • Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
    • Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    eBG, elektronische Sachstandsauskunft, Bauantrag, Baugenehmigung Statusabfrage, Baugenehmigungsverfahren, Statusabfrage, Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahren, Auskunft Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigung, Sachstandsauskunft, Sachstand abfragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de