Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bescheinigung über die erschließungs- und beitragsrechtliche Situation eines Grundstücks. Die Auskunft ist antrags- sowie gebührenpflichtig. Zudem muss das sogenannte "berechtigte Interesse" (z.B. in Form eines Grundbuchauszuges, einer Vollmacht oder durch einen Kaufvertrag/-sentwurf) nachgewiesen werden.

    Online-Dienst

    Anliegerbescheinigung (Antrag)

    ID: L100002_123671651

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Geodatenmanagement und -service

    Adresse

    Hausanschrift

    Zechenstraße 51

    59425 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 03 27-26 67

    E-Mail: katasterauskunft@kreis-unna.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-614

    E-Mail: bauordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen in Form von:Vollmacht des Eigentümers oderGrundbuchauszug oderKaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurfunterschriebener AntragFür den Fall, dass die Auskunft für einen Dritten ausgestellt oder lediglich die Kosten von einem Dritten übernommen werden sollen, ist durch diesen das Formular "Kostenübernahmeerklärung" auszufüllen, zu unterschreiben und dem Antrag beizufügen.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kostenübernahmeerklärung Anliegerbescheinigung (Antrag)

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Baugesetzbuch (BauGB) Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NW) Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    schriftliche Bescheinigung: je nach Aufwand mindestens 34,50 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de