Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Warstein: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn die Stadt Warstein bereits bestehende öffentliche Straßen, Wege und Plätze erneuert, erweitert oder verbessert, werden für die entstandenen Kosten Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW erhoben. Die Höhe des Beitrages für ein erschlossenes Grundstück richtet sich dabei nach dessen Größe und der maximalen baulichen Nutzbarkeit. Die bauliche Nutzbarkeit wird anhand der Vollgeschosse ermittelt, mit der das Grundstück maximal bebaut werden darf.Anders als bei der erstmaligen Herstellung einer Anlage, trägt die Stadt Warstein bei dem Straßenbaubeitrag einen größeren Teil der entstandenen Kosten. Dieser Anteil ist dabei von der Verkehrsbedeutung der Straße im städtischen Straßennetz abhängig. So trägt die Stadt Warstein bei einer Haupterschließungsstraße beispielsweise 60 Prozent, bei einer Anliegerstraße 40 % der Kosten für die Fahrbahn. Den Rest der entstehenden Kosten tragen die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Erbbauberechtige der erschlossenen Grundstücke.Mit dem Entstehen der Beitragspflichten nach endgültigen Abschluss der Baumaßnahme werden die Beiträge durch einen Beitragsbescheid erhoben.Die weiteren Regelungen zur Erhebung des Straßenbaubeitrages können Sie der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Warstein entnehmen.Hinweis: Derzeit gibt es eine Förderrichtlinie der Landesregierung in NRW, nach der der Beitrag welcher von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Erbbauberechtigen zu 100 Prozent durch das Land gefördert werden kann. Den Antrag auf Förderung stellte die Stadt Warstein nach Abschluss der Bauarbeiten und Bekanntwerden aller beitragsfähigen Kosten für Sie. Die Förderung wird im Anschluss bei der Beitragserhebung durch Bescheid berücksichtigt.

    Online-Dienst

    Straßenbaubeiträge

    ID: L100002_127009119

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Straßen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hillenberg 2

    59581 Warstein

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Hinweise für Warstein: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenanliegerbescheinigung

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warstein: Inhalte der zuständigen Stelle

    StraßenbaubeitragssatzungKommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de