Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anliegerbeitragsbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zu zahlen sind. Diese Information wird häufig von kreditgewährenden Banken verlangt, wenn es um die Finanzierung von Grundstückskäufen oder um Bauvorhaben geht.
    Die Anliegerbeitragsbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zu zahlen sind. Diese Information wird häufig von kreditgewährenden Banken verlangt, wenn es um die Finanzierung von Grundstückskäufen oder um Bauvorhaben geht.
    Die Anliegerbeitragsbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zu zahlen sind. Diese Information wird häufig von kreditgewährenden Banken verlangt, wenn es um die Finanzierung von Grundstückskäufen oder um Bauvorhaben geht.
    Die Anliegerbeitragsbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zu zahlen sind. Diese Information wird häufig von kreditgewährenden Banken verlangt, wenn es um die Finanzierung von Grundstückskäufen oder um Bauvorhaben geht.
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    Die Anliegerbeitragsbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zu zahlen sind. Diese Information wird häufig von kreditgewährenden Banken verlangt, wenn es um die Finanzierung von Grundstückskäufen oder um Bauvorhaben geht.

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    Anliegerbeitragsbescheinigung

    ID: L100002_122548498

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    Anliegerbeitragsbescheinigung

    ID: L100002_122548499

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    Anliegerbeitragsbescheinigung

    ID: L100002_122569622

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    Anliegerbeitragsbescheinigung

    ID: L100002_122569623

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    Anliegerbeitragsbescheinigung

    ID: L100002_122569624

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    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bauen

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    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

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    Technisch geändert am 14.10.2024

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    Fachbereich Bauen

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    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

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    Technisch geändert am 14.10.2024

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    Fachbereich Bauen

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    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

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    Technisch geändert am 14.10.2024

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    Fachbereich Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)
    Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)
    Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)
    Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)
    Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)
    Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de