Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen ein Baugrundstück oder ein Einfamilienhaus im Stadtgebiet erwerben und interessieren sich dafür, ob für das Grundstück noch Anliegerbeiträge (Straßenbau- und/oder Kanalanschlussbeiträge) offenstehen? Ob für das Baugrundstück oder das bebaute Hausgrundstück noch Beiträge zu zahlen sind, erfahren Sie bei uns. Diese Information ist auch für Ihre Finanzierungsplanung unerlässlich. Weitere Informationen über den Beitragsstatus "Ihrer Straße" erhalten Sie bei der nebenstehenden Kontaktperson. Generell ist bei der Erhebung von Beiträgen zu unterscheiden zwischen einer erstmaligen endgültigen Herstellung und einer nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung einer Erschließungsanlage. Bei der erstmaligen Herstellung/Abrechnung einer Straße werden 90 Prozent der Baukosten anteilig auf alle von dieser Straße erschlossenen Grundstücke verteilt. Der zu zahlende Beitrag richtet sich zum einen nach der Größe des Grundstücks, zum anderen aber auch zusätzlich nach Art und Maß der Ausnutzungsmöglichkeiten des Grundstücks. Entsprechende Festsetzungen finden Sie in der Erschließungsbeitragssatzung der Alten Hansestadt Lemgo. Bei der nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung richtet sich der Prozentsatz der Anliegerbeteiligung nach der Verkehrsbedeutung der Straße, also danach, wie viel Durchgangsverkehr auf der Straße liegt. Grundsätzlich ist der Anliegeranteil umso niedriger je höher der Durchgangsverkehr ist. Ebenso wie bei den Erschließungsbeiträgen richtet sich die Höhe der Anliegerbeteiligung nach der Größe sowie Art und Maß der möglichen Grundstücksnutzung. Die Kosten für die nachmalige Herstellung werden zurzeit vollständig vom Land NRW getragen, so dass in der Regel keine Kosten für die Anlieger anfallen. Zu beachten ist allerdings, dass die Stadt Lemgo keinen Rechtsanspruch auf die Kostenerstattung durch das Land NRW hat. Sollte das Land NRW - z.B. weil die Haushaltsmittel erschöpft sind - die Kosten daher nicht übernehmen, wären diese dann doch vom Anlieger zu zahlen. In aller Regel ist dieser Fall nach den bis jetzt gemachten Erfahrungen allerdings eher unwahrscheinlich. Die Anliegerbescheinigung können Sie formlos telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular beantragen. Erforderlich ist im Regelfall zumindest der glaubhafte Nachweis, dass Sie entweder Eigentümer des Grundstücks oder aber anderweitig informationsberechtigt sind.

    Online-Dienst

    Erschließungsbeitrag

    ID: L100002_121872445

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Verwaltung (SEL)

    Beschreibung

    Verwaltungsgebäude Heustraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Heustraße 36-38

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 127 bis 135 BauGB II. Abschnitt (Erschließungsbeitrag) Baugesetzbuch §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de