Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erschließung und Erschließungsvertrag Ein wesentlicher Punkt für die Bebaubarkeit eines Grundstückes ist die gesicherte Erschließung, das heißt das Grundstück muss in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen oder mit einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt daran anliegen.Außerdem müssen die Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen benutzbar und die Abwasserbeseitigung entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften gewährleistet sein.Die Herstellung der Erschließung ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde, diese kann die Erschließung aber auch über einen Erschließungsvertrag auf einen Dritten (zum Beispiel Bauträger) übertragen. ErschließungsbeiträgeWenn der Stadt Kosten im Zusammenhang mit einem Straßenausbau entstehen, müssen sich die betroffenen Anlieger (Grundstückseigentümer) mit einem Erschließungsbeitrag (erstmaliger Ausbau) oder einem Straßenausbaubeitrag (nachmaliger Ausbau) hieran beteiligen.Tipp: Fragen Sie bei Kauf eines Baugrundstückes im Vorfeld danach, ob seitens der Stadt noch Beitragsansprüche (für "Straße" und "Kanal") bestehen oder in Kürze anfallen werden. AnliegerbescheinigungIm Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben verlangen die Kreditinstitute vom Bauherren zumeist eine sogenannte "Anliegerbescheinigung". Aus dieser Bescheinigung geht hervor, ob auf dem betreffenden Baugrundstück noch eine Beitragslast ruht bzw. in welcher Höhe mit Beitragsbelastungen künftig zu rechnen ist.

    Online-Dienst

    Anliegerbeiträge

    ID: L100002_122730536

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Bauverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Einzelfall kann eine Beitragsforderung auf Antrag gestundet und eine Ratenzahlung vereinbart werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de