Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Recklinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Anliegerbescheinigung ist eine schriftliche unverbindliche Auskunft darüber, ob Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge und Straßenausbaubeiträge bereits abgegolten oder zukünftig noch zu begleichen sind. Relevant sind diese Auskünfte zum Beispiel im Rahmen von Grundstückskäufen. Die Auskunft kann nur für Liegenschaften erteilt werden, die im Stadtgebiet der Stadt Recklinghausen liegen. Auskünfte zu Objekten innerhalb des Kreises Recklinghausen sind nicht möglich. Der Antrag mit der Bitte um Auskunft kann vom Eigentümer, Erbbauberechtigten oder Bevollmächtigten gestellt werden. Über das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Recklinghausen (Link siehe unten) können Sie sich ebenso informieren, ob in einem Zeitraum von 5 Jahren beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen geplant sind. Verwaltungsgebühr: 18-51,50 € je nach Aufwand (Link zur Verwaltungsgebührensatzung siehe unten unter Ortsrecht-Dokumente) Bearbeitungsdauer: 7 bis 10 Werktage Über das unten stehende Formular können Sie online eine Auskunft beantragen.
    Eine Anliegerbescheinigung ist eine schriftliche unverbindliche Auskunft darüber, ob Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge und Straßenausbaubeiträge bereits abgegolten oder zukünftig noch zu begleichen sind. Relevant sind diese Auskünfte zum Beispiel im Rahmen von Grundstückskäufen. Die Auskunft kann nur für Liegenschaften erteilt werden, die im Stadtgebiet der Stadt Recklinghausen liegen. Auskünfte zu Objekten innerhalb des Kreises Recklinghausen sind nicht möglich. Der Antrag mit der Bitte um Auskunft kann vom Eigentümer, Erbbauberechtigten oder Bevollmächtigten gestellt werden. Über das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Recklinghausen (Link siehe unten) können Sie sich ebenso informieren, ob in einem Zeitraum von 5 Jahren beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen geplant sind. Verwaltungsgebühr: 18-51,50 € je nach Aufwand (Link zur Verwaltungsgebührensatzung siehe unten unter Ortsrecht-Dokumente) Bearbeitungsdauer: 7 bis 10 Werktage Über das unten stehende Formular können Sie online eine Auskunft beantragen.

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    ID: L100002_126725230

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    ID: L100002_128223118

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    ID: L100002_128260694

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    ID: L100002_128266862

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    ID: L100002_128259008

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    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Kaufmännischer Bereich im Fachbereich Ingenieurwesen

    Beschreibung

    Der kaufmännische Bereich des Fachbereichs Ingenieurwesen hat sowohl interne als externe Aufgaben. Zu den internen Tätigkeitsbereichen zählen unter anderem die Kostenrechnung, Haushaltsangelegenheiten, die Betriebsabrechnung sowie Aufgaben der Rechnungsstelle und der allgemeinen Verwaltung. Die Festsetzung und Erhebung von Erschließungs-, Straßenbau- und Kanalanschlussbeiträgen sowie die Erstellung von Anliegerbescheinigungen, der Abschluss und die Abwicklung von Erschließungsverträgen, der Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse und die Widmung sowie die Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen sind den externen Aufgaben zugeordnet. Für die Beantragung einer Anliegerbescheinigung nutzen Sie bitte das untenstehende Formular (siehe Punkt "Links").

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361/50-2317

    Fax: 02361/50-92317

    E-Mail: kyra.naujoks@recklinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Kaufmännischer Bereich im Fachbereich Ingenieurwesen

    Beschreibung

    Der kaufmännische Bereich des Fachbereichs Ingenieurwesen hat sowohl interne als externe Aufgaben. Zu den internen Tätigkeitsbereichen zählen unter anderem die Kostenrechnung, Haushaltsangelegenheiten, die Betriebsabrechnung sowie Aufgaben der Rechnungsstelle und der allgemeinen Verwaltung. Die Festsetzung und Erhebung von Erschließungs-, Straßenbau- und Kanalanschlussbeiträgen sowie die Erstellung von Anliegerbescheinigungen, der Abschluss und die Abwicklung von Erschließungsverträgen, der Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse und die Widmung sowie die Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen sind den externen Aufgaben zugeordnet. Für die Beantragung einer Anliegerbescheinigung nutzen Sie bitte das untenstehende Formular (siehe Punkt "Links").

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    Beschreibung

    Der kaufmännische Bereich des Fachbereichs Ingenieurwesen hat sowohl interne als externe Aufgaben. Zu den internen Tätigkeitsbereichen zählen unter anderem die Kostenrechnung, Haushaltsangelegenheiten, die Betriebsabrechnung sowie Aufgaben der Rechnungsstelle und der allgemeinen Verwaltung. Die Festsetzung und Erhebung von Erschließungs-, Straßenbau- und Kanalanschlussbeiträgen sowie die Erstellung von Anliegerbescheinigungen, der Abschluss und die Abwicklung von Erschließungsverträgen, der Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse und die Widmung sowie die Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen sind den externen Aufgaben zugeordnet. Für die Beantragung einer Anliegerbescheinigung nutzen Sie bitte das untenstehende Formular (siehe Punkt "Links").

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    Der kaufmännische Bereich des Fachbereichs Ingenieurwesen hat sowohl interne als externe Aufgaben. Zu den internen Tätigkeitsbereichen zählen unter anderem die Kostenrechnung, Haushaltsangelegenheiten, die Betriebsabrechnung sowie Aufgaben der Rechnungsstelle und der allgemeinen Verwaltung. Die Festsetzung und Erhebung von Erschließungs-, Straßenbau- und Kanalanschlussbeiträgen sowie die Erstellung von Anliegerbescheinigungen, der Abschluss und die Abwicklung von Erschließungsverträgen, der Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse und die Widmung sowie die Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen sind den externen Aufgaben zugeordnet. Für die Beantragung einer Anliegerbescheinigung nutzen Sie bitte das untenstehende Formular (siehe Punkt "Links").

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    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

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    Deutsch

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