Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Wegberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es ist Aufgabe der Stadt, in ihrem Gemeindegebiet die Erschließung zu gewährleisten. Hierzu hat sie u.a. die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (mit Beleuchtungseinrichtungen) und die Entwässerungseinrichtungen für Schmutz- und Oberflächenwasser herzustellen. Eine Erschließung ist Voraussetzung für die bauliche oder gewerbliche Nutzung der Grundstücke. Für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch die Stadt haben die Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten zur Deckung des entstehenden Aufwandes einen Erschließungsbeitrag zu zahlen. Banken, Bausparkassen, Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien auf, von der Stadt eine Bescheinigung vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Anliegerbescheinigungen werden auch von Notaren vor Abschluss von Grundstückskaufverträgen angefordert. Für die Erstellung von Wertgutachten und bei Erbauseinandersetzungen sind die Bescheinigungen ebenfalls erforderlich.

    Online-Dienst

    Straßenanliegerbescheinigung

    ID: L100002_123797594

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser

    Beschreibung

    Versorgung, Abfallwirtschaft, Entwässerung und Abfallbeseitigung, Öffentliche Verkehrsflächen, Verkehrsanlagen, Öffentliches Grün, Natur und Landschaft, Wald-, Forst- und Landwirtschaft, Wasser und Wasserbau, Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 25

    41844 Wegberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02434 83-642

    Fax: 02434 83-777

    E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wegberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Baugesetzbuch, Bundes-Bodenschutzgesetz

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de