Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht und Landesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Beitragserhebungen. Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen. Bei Grundstücken, bei denen die antragstellende Person nicht Eigentümer*in des Grundstücks ist, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Die Vollmacht für die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung finden Sie anbei. Die Antragstellung kann grundsätzlich nur schriftlich (per Mail) oder als Online-Dienstleistung erfolgen. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    Anliegerbescheinigung

    ID: L100002_122840407

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Liegenschaftswesen/ Geschäftsstelle GEE

    Adresse

    Hausanschrift

    Schülergasse 6

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-256

    Fax: 02431 85-9256

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Liegenschaftswesen / Geschäftsstelle Umlegung / GEE

    Adresse

    Hausanschrift

    Schülergasse 6

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Fax: 02431 85-9256

    Telefon Festnetz: 02431 85-256

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Anliegerbescheinigung Vollmacht

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 123-135 Baugesetzbuch (BauGB) §§ 8-14 Kommunalabgabengesetz (KAGNRW) Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de