Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge nach BauGB / KAG NRW
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02406 83-6198
Telefon Festnetz: 02406 83-6100
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge