Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Beitragsbescheinigung bzw Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge usw. zu zahlen sind und gegebenenfalls in welcher Höhe. Erschließungsbeiträge werden erhoben, weil Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte durch Erschließungen wie beispielsweise den Ausbau der Straße Vorteile erhalten. Für diese Investition verlangt die Stadt eine finanzielle Gegenleistung in Form eines Erschließungsbeitrages. Häufig werden für folgende Leistungen die Bescheinigung ausgestellt: die öffentliche Trinkwasserversorgung die öffentliche Kanalisation das örtliche Stromnetz die örtliche Gasversorgung das Kabelfernsehnetz das Telefonnetz die öffentlichen Spiel- und Grünflächen örtliche Verkehrsflächen Erschließungsbeitragsbescheinigungen sind ein offizieller Nachweis der Gemeinde mit wesentlichen erschließungsrechtlichen Angaben zu einem Grundstück.

    Online-Dienst

    Anliegerbescheinigung

    ID: L100002_122965730

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Für Grevenbroich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um eine Beitragsbescheinigung erteilen zu können, wird eine genaue Lagebezeichnung des Grundstücks benötigt (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Hausnummer). Soweit vorhanden, ist ein Lageplan hilfreich. Eigentümernachweis oder Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers. Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) oder online zu stellen.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Austellung einer Anliegerbescheinigung muss ein Eigentümernachweis oder eine Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Baugesetzbuch (BauGB) Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NW) Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Grevenbroich Als auf Bundesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht: Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen nach den §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB) Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB) Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB) Ausgleichsbeiträge (§§ 154 ff. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG).

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bereiten Sie Unterlagen vor. Beantragen Sie den Bescheinigungsantrag schriftlich (formloser Antrag via Mail möglich) oder online Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung. Sollten bei der Einreichung des Online-Antrages technische Probleme auftreten, bitten wir um Mitteilung über das Kontaktformular. Wir werden uns dann umgehend mit dem KDN als IT-Dienstleister um die Behebung des Problems kümmern.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de