Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Rahmen von Grundstückskäufen und Grundstücksverkäufen wird häufig die Frage gestellt, ob für das jeweilige Grundstück noch ein Kanalanschlussbeitrag zu zahlen ist oder ob dieser schon beglichen wurde. Darüber gibt die Anliegerbescheinigung Auskunft. Diese können Sie als Eigentümer:in entweder über das Online-Formular oder formlos per Email an tbs.grundabgaben@solingen.de beantragen. Sollten Sie nicht Eigentümer:in sein, benötigen wir in jedem Fall eine Vollmacht.

    Online-Dienst

    Anliegerbescheinigung ausstellen

    ID: L100002_123687528

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    90-TBS Technische Betriebe Solingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    90-1041 Kanalanschlussrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-4224

    Fax: 0212 290-4360

    E-Mail: tbs.grundabgaben@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    90-104 Grundabgaben / Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de