Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

    Sie möchten Ihr Gebäude in Sondereigentum, z.B. in mehrere eigenständige Wohnungen aufteilen? Dafür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie dem Grundbuchamt vorlegen müssen.

    Beschreibung

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, damit Sie Ihr Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen oder für jemanden ein Dauerwohnrecht an einer Wohnung in Ihrem Haus und an Teilen Ihres Grundstückes einräumen können. 

    Sie benötigen z.B. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie: 

    • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln verkaufen wollen
    • eine Wohnung Ihres Hauses auf Ihr Kind übertragen möchten. 
    • z.B. zugunsten Ihrer Eltern ein Dauerwohnrecht bestellen wollen.

    Sie müssen dafür einen Antrag stellen. Nur mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung kann das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht im Grundbuch eingetragen werden. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Bauaufsichtsbehörde, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen sondereigentumsfähig sind. Dafür müssen sie in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden.

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Möglichkeiten der eigentumsrechtlichen Aufteilung von Gebäuden. Wohnungseigentum stellt dabei ein Sondereigentum an einer abgeschlossenen Wohnung dar. Daneben gibt es auch Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden, abgeschlossenen Raumeinheiten, z.B. Geschäfts- und Praxiseinheiten. Diese werden als Teileigentum bezeichnet.

    Online-Dienst

    Abgeschlossenheitsbescheinigung

    ID: L100002_123634784

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • zuständige Baubehörde des Landes

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Post 19

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann)
    • Eigentumsnachweis
    • Lageplan im Maßstab 1:500 oder
    • Aktuelle Flurkarte, nicht älter als 3 Monate, jeweils in
      zweifacher Ausfertigung
    • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:100

    In der Bauzeichnung müssen alle zu demselben Wohnungseigentum oder Dauerwohnrecht gehörenden Einzelräume, auch die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein. Gemeinschaftlich genutzte Räume sind als solche (z. B. mit "G") anzugeben. Neben der Lagebezeichnung des Grundstückes (Ort, Straße und Hausnummer) sowie der Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) geben Sie bitte auch die Bezeichnungen des Grundbuches und Grundbuchblattes an.

    Die Zeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsformular Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte mit vollständiger Angabe der aktuellen Katasterbezeichnung im Maßstab 1:500 Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:100 aller betroffenen, d.h. zu trennenden Wohnungen/Räume bzw. sonstigen Flächen (Aufteilungsplan) Ansichten des Gebäudes im Maßstab 1:100 der betroffenen Gebäudeseite Alle Unterlagen sind mindestens zweifach einzureichen. Sollte mehr als eine Ausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt werden, sind entsprechende Mehrausfertigungen der Unterlagen einzureichen.

    Formulare

    Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))

    Voraussetzungen

    Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.

    Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • verwaltungsgerichtliche Klage (bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt)

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel ca. 2 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung hängt in erster Linie von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Erteilung in mindestens vier Wochen gewährleisten.

    Kosten

    Ausfertigung eines Aufteilungsplans nach § 7 Absatz 4 Nummer 1 oder § 32 Absatz 2 Nummer 1 des Wohnungseigentumsgesetzes: Gebühr: Euro 100 - je weitere Ausfertigung Gebühr: Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.1 AVerwGebO) Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Absatz 4 Nummer 2 oder § 32 Absatz 2 Nummer 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (Abgeschlossenheitsbescheinigung) Gebühr: a) je Sondereigentumsanteil Euro 50 bis 150 b) je Garagenstellplatz Euro 20 c) je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.2 AVerwGebO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar. Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Grundstück teilen, Dauerwohnrecht, Sondereigentum, Wohneigentum, Aufteilung eines Gebäudes,, Übertragung einer Wohnung, Sondereigentumsrecht, Abgeschlossene Wohneinheit, Miteigentumsanteil, Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum, Wohnungseigentum, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, Wohneinheit, Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum, Aufteilungsplan,, Teileigentum, Verkauf von Wohnungen, Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung,, Grundstück aufteilen, Gebäudeteil, Aufteilung Wohnhaus, Mehrfamilienhaus aufteilen, Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, Teileigentum, Grundbuch, Miteigentum, Dauerwohnrecht, Aufteilung Wohnhaus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de