Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

    Sie möchten Ihr Gebäude in Sondereigentum, z.B. in mehrere eigenständige Wohnungen aufteilen? Dafür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie dem Grundbuchamt vorlegen müssen.

    Beschreibung

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, damit Sie Ihr Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen oder für jemanden ein Dauerwohnrecht an einer Wohnung in Ihrem Haus und an Teilen Ihres Grundstückes einräumen können. 

    Sie benötigen z.B. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie: 

    • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln verkaufen wollen
    • eine Wohnung Ihres Hauses auf Ihr Kind übertragen möchten. 
    • z.B. zugunsten Ihrer Eltern ein Dauerwohnrecht bestellen wollen.

    Sie müssen dafür einen Antrag stellen. Nur mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung kann das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht im Grundbuch eingetragen werden. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Bauaufsichtsbehörde, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen sondereigentumsfähig sind. Dafür müssen sie in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Kreisverwaltung Viersen ist für Abgeschlossenheitsbescheinigungen in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und der Stadt Tönisvorst zuständig. Für die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ermöglicht die Bildung von Wohnungs- oder Sondereigentum. Die Abgeschlossenheit ist in § 3 Abs. 3 WEG geregelt. Den Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung reichen Sie bei der Bauaufsichtsbehörde mit den nötigen Unterlagen ein. Der Antrag muss den Vorgaben des WEG und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVA) entsprechen.Wenn Sie z. B. Wohnungen in Ihrem Mehrfamilienhaus als Eigentumswohnungen verkaufen möchten, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese können Sie mit Bestandszeichnungen (Lageplan, Grundrisse etc.) selbst anfertigen und bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Online-Dienst

    Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

    ID: L100002_121728368

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • zuständige Baubehörde des Landes

    Ansprechpartner

    Abgeschlossenheitsbescheinigung - Personen

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann)
    • Eigentumsnachweis
    • Lageplan im Maßstab 1:500 oder
    • Aktuelle Flurkarte, nicht älter als 3 Monate, jeweils in
      zweifacher Ausfertigung
    • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:100

    In der Bauzeichnung müssen alle zu demselben Wohnungseigentum oder Dauerwohnrecht gehörenden Einzelräume, auch die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein. Gemeinschaftlich genutzte Räume sind als solche (z. B. mit "G") anzugeben. Neben der Lagebezeichnung des Grundstückes (Ort, Straße und Hausnummer) sowie der Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) geben Sie bitte auch die Bezeichnungen des Grundbuches und Grundbuchblattes an.

    Die Zeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.

    Formulare

    Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))

    Voraussetzungen

    Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.

    Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. 

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formloser Antrag mit Angaben der Grundstücksdaten (Flurstück, Flur, Gemarkung, Straße und Hausnummer), Adresse des Antragstellers, RechnungsadresseLageplan/Katasterauszug, der das betroffene Grundstück darstelltBauzeichnungen: Grundrisse aller Etagen, Ansichtszeichnungen, SchnittzeichnungenDie Unterlagen sind jeweils in der Ausführung einzureichen, in der Sie diese benötigen!Bitte beachten Sie, dass die Bauzeichnungen das Format DIN A 3 nicht übersteigen!Gemäß § 4 Abs. 2 der AVA wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung ungeachtet bauordnungsrechtlicher Vorschriften erteilt. Es wird empfohlen, den Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Neubauprojekten erst dann zu stellen, wenn eine Genehmigungsfähigkeit des laufenden Bauantrages absehbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • verwaltungsgerichtliche Klage (bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt)

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung eines Antrages nimmt bis zu ca. 4 Wochen in Anspruch.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel ca. 2 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

    Kosten

    Ausfertigung eines Aufteilungsplans nach § 7 Absatz 4 Nummer 1 oder § 32 Absatz 2 Nummer 1 des Wohnungseigentumsgesetzes: Gebühr: Euro 100 - je weitere Ausfertigung Gebühr: Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.1 AVerwGebO) Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Absatz 4 Nummer 2 oder § 32 Absatz 2 Nummer 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (Abgeschlossenheitsbescheinigung) Gebühr: a) je Sondereigentumsanteil Euro 50 bis 150 b) je Garagenstellplatz Euro 20 c) je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.2 AVerwGebO)

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: a) für die erste Ausfertigung 100,00 € b) für jede Mehrausfertigung 30,00 € c1) je Wohnung mit Gemeinschaftsräumen/-flächen 100,00 € c2) je gewerblicher/sonstiger Eigentumsanteil mit Gemeinschaftsräumen/-flächen 150,00 € d) je Stellplatz 20,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar. Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweise zur Darstellung Die jeweiligen Räume/Wohnungen, die einer Sondereigentumseinheit zugeordnet werden sollen, sind entsprechend zu beziffern (Beispiel: "1") und in der Nutzung (Beispiel: "Wohnzimmer") zu deklarieren. Heizungsräume, Eingänge, Treppen, Flure u.Ä. sind mit "G" für Gemeinschaftseigentum zu deklarieren, sofern diese allen Sondereigentumseinheiten zur Verfügung gestellt werden sollen. Außenbereiche, Stellplätze, Terrassen im Erdgeschoss, die ebenfalls den jeweiligen Einheiten als Sondereigentum zugeordnet werden sollen, sind ebenfalls entsprechend zu beziffern und zu vermaßen (Länge x Breite). Hinweise zum weiteren Verfahren nach der Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung Die Abgeschlossenheitsbescheinigung und der dazugehörige Aufteilungsplan bilden die Grundlage für eine vom Notar zu erstellende notarielle Teilungserklärung. Mit dieser Erklärung kann beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts die Anlegung von Wohnungs- oder Teilungsgrundbüchern beantragt werden. BeispieleBeispiel Grundriss (Erdgeschoss)Beispiel Grundriss (Obergeschoss)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Grundstück teilen, Dauerwohnrecht, Sondereigentum, Wohneigentum, Aufteilung eines Gebäudes,, Übertragung einer Wohnung, Sondereigentumsrecht, Abgeschlossene Wohneinheit, Miteigentumsanteil, Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum, Wohnungseigentum, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, Wohneinheit, Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum, Aufteilungsplan,, Teileigentum, Verkauf von Wohnungen, Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung,, Grundstück aufteilen, Gebäudeteil, Aufteilung Wohnhaus, Mehrfamilienhaus aufteilen, Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, Teileigentum, Grundbuch, Miteigentum, Dauerwohnrecht, Aufteilung Wohnhaus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de