Mobile-ICT-Karte Verlängerung

    Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte beantragen

    Als Inhaber einer Mobiler-ICT-Karte können Sie unter bestimmten Bedingungen deren Verlängerung beantragen

    Beschreibung

    Sie können eine Mobiler-ICT-Karte verlängern, wenn Sie Ihre Tätigkeit als Führungskraft, Spezialist oder Trainee in einer deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens fortsetzen wollen.

    Für die Verlängerung sind grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Mobiler-ICT-Karte zu erfüllen, insbesondere dass Sie Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können.

    Die Mobiler-ICT-Karte wird grundsätzlich für die Dauer des unternehmensinternen Transfers erteilt. Der Gesamtaufenthalt in Deutschland darf jedoch bei Führungskräften und Spezialisten drei Jahre und bei Trainees ein Jahr nicht überschreiten. Zugleich darf der geplante Aufenthalt im Bundesgebiet nicht länger sein als der Aufenthalt in dem EU-Mitgliedstaat, der Ihnen den Aufenthaltstitel zum Zweck des unternehmensinternen Transfers ausgestellt hat.

    Die Bundesagentur für Arbeit muss der weiteren Ausübung der Beschäftigung in der Regel zustimmen. Die Zustimmung wird durch die Ausländerbehörde eingeholt.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenAusländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten benötigen für einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit wird ausländischen Personen, die in Deutschland arbeiten möchten ausgestellt. Auch bei der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen diese Tätigkeit ermöglicht.Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist zeitlich befristet.Informationen zur Blauen Karte finden Sie hier

    Online-Dienst

    Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte beantragen

    ID: L100002_123954601

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    Für Minden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Mobiler-ICT-Karte die Vorlage der gleichen Unterlagen wie bei der Ersterteilung:

    • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
    • Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zum unternehmensinternen Transfer (erkennbar am Kürzel "ICT")
    • Nachweise über die Qualifikationen (zum Beispiel Hochschulzeugnis, Zeugnis über die abgeschlossene Berufsausbildung) und Ihre Berufserfahrung (zum Beispiel Arbeitszeugnisse)
    • Arbeitsvertrag oder Abordnungsschreiben des Arbeitgebers, soweit erforderlich
    • Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen)
    • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Aktuelle Meldebescheinigung

    Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.

    Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie vorzulegenden Unterlagen sind individuell. Gerne geben wir Ihnen per Mail Auskunft, welche Unterlagen vorzulegen sind.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Grundsätzlich müssen Sie für die Verlängerung Ihrer Mobiler-ICT-Karte dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung erfüllen, das heißt:

    • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz).
    • Sie besitzen einen für die Gesamtdauer des Verfahrens gültigen Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zum Zweck des unternehmensinternen Transfers. 
    • Ihr Unternehmen bzw. Ihre Unternehmensgruppe hat seinen Hauptsitz außerhalb Deutschlands und möchte Sie weiterhin als Führungskraft, Spezialist oder Trainee in einer Niederlassung in Deutschland beschäftigen.
    • Der Transfer dauert insgesamt länger als 90 Tage, jedoch kürzer als Ihre Aufenthaltsdauer in einem anderen EUMitgliedsstaat.
    • Sie können einen für die Dauer des Transfers gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben vorweisen.
    • Die Bundesagentur für Arbeit hat der Ausübung der Beschäftigung zugestimmt (die Zustimmung wird durch die Ausländerbehörde eingeholt) oder es besteht eine Befreiung vom Zustimmungserfordernis für die angestrebte Tätigkeit.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
    • Die Bedingungen, unter denen Sie künftig arbeiten werden, sind mit denen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar.
    • Ihr Arbeitslohn entspricht dem Lohn deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit richten sich nach §§ 18 bis 21 AufenthG. Zusätzlich gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).  
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Mobiler ICTKarte (Ausstellung erfolgt in Form eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels, kurz: eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der Mobiler ICT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die Abholung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenAntrag vor OrtNach Ihrer Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro erhalten Sie postalisch einen Termin bei der Ausländerbehörde. Während des Termins wird Ihr Antrag angenommen, Ihre Nachweise geprüft und elektronisch Fingerabdrücke genommen.Wenn Ihr Antrag vollständig ist und positiv beschieden wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels.Online-AntragNach dem Eingang Ihres Online-Antrages wird der Antrag durch die Ausländerbehörde geprüft. Sofern weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, wird die Ausländerbehörde diese schriftlich bei Ihnen anfordern.Sofern die Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erfolgen kann, erhalten Sie hierzu schriftlich einen Termin in der Ausländerbehörde. Sollte die beantragte Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich sein, wird die Ausländerbehörde Ihnen dies schriftlich mit Begründung mitteilen.Abschließend (bei beiden Antragsformen)Nach etwa sechs bis acht Wochen, können Sie den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der Ausländerbehörde abholen. Hierzu erhalten Sie einen Termin. Wenn der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Spätestens 8 vor Ablauf Ihrer aktuellen Mobiler ICT-Karte sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

    Geltungsdauer: 1 bis 3 Jahre

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    Die Mobiler-ICT-Karte wird für die Dauer des unternehmensinternen Transfers erteilt. Der Aufenthalt darf bei Führungskräften und Spezialisten jedoch drei Jahre und bei Trainees ein Jahr nicht überschreiten. Die Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn die Höchstdauer des Transfers erreicht wurde.

    Die Mobiler-ICT-Karte kann neu beantragt werden, wenn zwischen Ende des Transfers und der Neubeantragung ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: ca. 8 Wochen

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

    Kosten

    Gebühr: 70 Euro

    Bemerkung:

    Für die Ausstellung der Mobiler-ICT-Karte in Form des elektronischen Aufenthaltstitels können weitere Gebühren anfallen.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden100 € für die Ersterteilung 93 € für eine VerlängerungDie Gebühren sowie eine eventuelle Befreiung ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die MobilerICT-Karte wird nicht erteilt, wenn sich die ausländische Person im Rahmen des unternehmensinternen Transfers im Bundesgebiet länger aufhalten wird als in anderen EU-Mitgliedstaaten.
    • Die ICT-Karte wird in allen EU-Mitgliedsstaaten außer in Dänemark, Großbritannien und Irland erteilt. Eine Einreise mit einer ICT-Karte ist in diese Staaten daher nicht möglich

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 01.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Unternehmensinterner Transfer, Erwerbstätigkeit, Unternehmenssitz, Einwanderung, Arbeitsvertrag Ausland, Aufenthalt länger 90 Tagen, ICT Card, Entsendung, Grenzüberschreitende Tätigkeit, Aufenthaltsrecht, Abordnungsschreiben, Zustimmung Bundesagentur für Arbeit, Anstellung, Intra Corporate Transfer, Fortsetzung, Ausländische Unternehmen, Beschäftigung, Aufenthaltserlaubnis Verlängerung, Internationaler Personalaustausch, Arbeitserlaubnis, Beruf, Trainee, Arbeit, Führungskraft, Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaates, Niederlassung in Deutschland, Spezialist, Job

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de