Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen Änderung der Auflagen zum Wohnsitz
Beschreibung
Wenn Sie als ausländische Person der Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Zuwanderungsbehörde gestellt werden.
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Aufenthaltstitel
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Im Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreis Minden-Lübbecke
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 571 807-0
E-Mail: info@minden-luebbecke.de
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen beziehen sich immer auf den jeweiligen Grund des Umzugswunsches. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden. Zu den nachfolgend genannten Unterlagen kann die zuständige Zuwanderungsbehörden im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.
Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person
- Erwerbstätigkeit
- Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden, durch die mindestens ein Einkommen in Höhe des monatlichen durchschnittlichen Bedarfs gemäß des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für eine Einzelperson erzielt wird
- Studien- oder Ausbildungsplatz
- Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
- Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
- Meldebescheinigung
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde
- Sonstige Gründe zur Vermeidung einer Härte
- Ausführliche Begründung
- Ärztliches Attest
- Integrationsmaßnahme
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs, einem Berufssprachkurs nach, einer Qualifizierungsmaßnahme von einer Dauer von mindestens drei Monaten, die zu einer Berufsanerkennung führt, oder eine Weiterbildungsmaßnahme gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt
- Erwerbstätigkeit
- Arbeitsvertrag
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Studien- oder Ausbildungsplatz
- Ausbildungsvertrag
- Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist
- Studienbescheinigung
- Integrationskurse
- Berufssprachkurse
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
- Meldebescheinigung
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde
- Vaterschaftsanerkennung
- Gemeinsame Sorgeerklärung
- Sonstige humanitäre Gründe
- Z. B. ärztliche Atteste
- Ausführliche schriftliche Begründung
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden.
Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Stunden wöchentlich und ein Nettoeinkommen von mindestens 820,00 (Stand: April 2022)) oder ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
- Ausbildungs- oder Studienplatz
- Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Personen, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind, mit dem Sie verwandt sind und als Familie zusammenleben oder zusammengelebt haben, lebt an einem anderen Wohnort
- Vermeidung einer Härte (z. B. humanitäre Gründe)
Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt
- Ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
- Ausbildungs- oder Studienplatz
- Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Person, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind lebt an einem anderen Wohnort
Sonstige humanitäre Gründe
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Wenn Sie die Änderung oder Aufhebung einer Wohnsitzauflage Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Zuwanderungsbehörde stellen.
- Bitte besprechen Sie vorab, welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.
- Die Zuwanderungsbehörde prüft Ihren Antrag und bittet in der Regel die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes um Einverständnis.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 15.08.2024
Stichwörter
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