Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen Änderung der Wohnsitzregelung

    Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen Änderung der Auflagen zum Wohnsitz

    Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie einer Wohnsitzregelung unterliegen und umziehen möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Wenn Sie als ausländische Person der Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Zuwanderungsbehörde gestellt werden.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Online-Dienst richtet sich an: Inhaber von Aufenthaltstiteln, die mit einer Nebenbestimmung verbunden sind, und anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, denen zwar ein Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aber noch keine Aufenthaltserlaubnis vorliegt (diese Personen unterliegen grundsätzlich einer gesetzlichen Wohnsitzverpflichtung, deren Änderung mithilfe dieses Online-Dienstes beantragt werden kann). Bitte beachten Sie: Ihr Aufenthaltstitel wurde Ihnen für einen bestimmten Zweck erteilt (zum Beispiel für ein Studium oder den Familiennachzug). Sollte sich der Hauptzweck Ihres Aufenthalts ändern, weil Sie zum Beispiel von einer Ausbildung in die Erwerbstätigkeit wechseln möchten, handelt es sich nicht um die Änderung einer Nebenbestimmung. In diesem Fall nutzen Sie bitte die entsprechenden Online-Dienste für die Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels. Inhaber von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen können diesen Online-Dienst nicht nutzen und wenden sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel/-karten - Antrag auf Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen

    ID: L100002_123426830

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Im Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen beziehen sich immer auf den jeweiligen Grund des Umzugswunsches. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden. Zu den nachfolgend genannten Unterlagen kann die zuständige Zuwanderungsbehörden im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.


    Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person

    • Erwerbstätigkeit
      • Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden, durch die mindestens ein Einkommen in Höhe des monatlichen durchschnittlichen Bedarfs gemäß des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für eine Einzelperson erzielt wird
    • Studien- oder Ausbildungsplatz
      • Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
    • Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
      • Meldebescheinigung
      • Heiratsurkunde
      • Geburtsurkunde
    • Sonstige Gründe zur Vermeidung einer Härte
      • Ausführliche Begründung
      • Ärztliches Attest
    • Integrationsmaßnahme
      • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs, einem Berufssprachkurs nach, einer Qualifizierungsmaßnahme von einer Dauer von mindestens drei Monaten, die zu einer Berufsanerkennung führt, oder eine Weiterbildungsmaßnahme gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

    Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt

    • Erwerbstätigkeit
      • Arbeitsvertrag
      • die letzten drei Gehaltsabrechnungen
    • Studien- oder Ausbildungsplatz
      • Ausbildungsvertrag
      • Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist
      • Studienbescheinigung
      • Integrationskurse
      • Berufssprachkurse
      • Qualifizierungsmaßnahmen
      • Weiterbildungsmaßnahmen
    • Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
      • Meldebescheinigung
      • Heiratsurkunde
      • Geburtsurkunde
      • Vaterschaftsanerkennung
      • Gemeinsame Sorgeerklärung
    • Sonstige humanitäre Gründe
      • Z. B. ärztliche Atteste
      • Ausführliche schriftliche Begründung

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Antragsstellung erforderliche Dokumente sind: Ihr Ausweisdokument (zum Beispiel Nationalpass oder Passersatzpapier), Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte) und wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis. Sie haben außerdem die Möglichkeit, optional weitere Unterlagen hochzuladen, um Ihren Antrag zu begründen: Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, falls vorhanden, Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Altersvorsorge), Nachweise über die Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände (zum Beispiel Wohnortwechsel, Eheschließung oder Scheidung, Geburt eines Kindes), Nachweise über die Änderung Ihrer Ausbildungssituation (zum Beispiel Wechsel des Praktikums, Ausbildungs- oder Studienplatzes), Nachweise über die Änderung Ihrer Arbeitssituation (zum Beispiel neues Arbeitsplatzangebot in Form der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Erklärung zum BeschäftigungsverhältnisWenn Sie ein verbindliches Arbeitsplatzangebot bei einem deutschen Arbeitgeber vorweisen können, nutzen Sie bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis", das Sie hier herunterladen können. Mit dieser Erklärung bestätigt der Arbeitgeber verbindlich, dass er Ihnen einen konkreten Arbeitsplatz anbietet und macht zugleich die Angaben, die die Bundesagentur für Arbeit für ihre Prüfung benötigt., Wechsel des Arbeitsplatzes, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit). Es empfiehlt sich, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen, damit Ihr Anliegen ordnungsgemäß bearbeitet werden kann. Am Ende des Antragsprozesses können Sie Ihren ausgefüllten Antrag im PDF-Format herunterladen. Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden.

    Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person

    • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Stunden wöchentlich und ein Nettoeinkommen von mindestens 820,00 (Stand: April 2022)) oder ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
    • Ausbildungs- oder Studienplatz
    • Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Personen, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind, mit dem Sie verwandt sind und als Familie zusammenleben oder zusammengelebt haben, lebt an einem anderen Wohnort
    • Vermeidung einer Härte (z. B. humanitäre Gründe)

    Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt

    • Ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
    • Ausbildungs- oder Studienplatz
    • Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Person, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind lebt an einem anderen Wohnort

    Sonstige humanitäre Gründe

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Wenn Sie die Änderung oder Aufhebung einer Wohnsitzauflage Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Zuwanderungsbehörde stellen.
    • Bitte besprechen Sie vorab, welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.
    • Die Zuwanderungsbehörde prüft Ihren Antrag und bittet in der Regel die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes um Einverständnis.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.

    Fristen

    Genehmigungsfiktion Sollte die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes nicht innerhalb von vier Wochen auf die Anfrage der Zuwanderungsbehörde des aktuellen Wohnortes reagieren, wird automatisch die Zustimmung erteilt und die antragstellende Person darf umziehen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer ist abhängig von der Zuwanderungsbehörde.

    Kosten

    Von 0,00 EUR bis 50,00 EUR

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 15.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English