Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen Änderung der Auflagen zur Beschäftigung

    Änderung der Auflagen zur Beschäftigung bei Aufenthaltserlaubnis beantragen

    Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (Erwerbstätigkeit) sind und den Arbeitgeber wechseln möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Wenn Sie als ausländische Person der Beschäftigungsauflage für eine bestimmte Art von Beschäftigung oder einem bestimmten Arbeitgeber unterliegen, können Sie bei einem Arbeitgeberwechsel in eine andere Firma unter bestimmten Voraussetzungen diese Beschäftigungsauflage ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Zuwanderungsbehörde gestellt werden. Das Ergebnis ist in den meisten Fällen von der Zustimmung der an der Entscheidung beteiligten Bundesagentur für Arbeit abhängig.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Änderung der Nebenbestimmungen Mit dem Vermerk von Nebenbestimmungen in einem Aufenthaltsdokument kann die Ausländerbehörde vom Betroffenen ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen (sogenannte Auflage). Die Ausländerbehörde kann außerdem Bedingungen formulieren, die den Eintritt oder Wegfall einer Vergünstigung oder Belastung von dem ungewissen Eintritt eines Ereignisses abhängig machen.Nebenbestimmungen werden beim elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) auf der Chipkarte vermerkt und im Chip gespeichert. Da auf dem eAT nur kurze Hinweise möglich sind, werden längere Nebenbestimmungen auf einem Zusatzblatt in Form einer Klappkarte eingetragen. Das Zusatzblatt wird Ihnen zusammen mit dem eAT ausgehändigt. In bestimmten Fällen werden die Nebenbestimmungen mit einem Etikett in Ihr Reisedokument geklebt. Die Änderung oder Aufhebung von Nebenbestimmungen bedarf der vorherigen Zustimmung der Ausländerbehörde.In der Praxis sind die unterschiedlichsten Nebenbestimmungen mit sehr unterschiedlichen Formulierungen denkbar, zum Beispiel "Erwerbstätigkeit gestattet" oder "Beschäftigung/Ausbildung erlaubt als ... bei ...". Nebenbestimmungen können auch die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs oder zur regelmäßigen Vorsprache in der Ausländerbehörde zum Gegenstand haben. Auch der Ausschluss der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist denkbar. Die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen Über das untenstehende Formular können Sie die Änderung oder Aufhebung Ihrer Nebenbestimmung beantragen. Eine Änderung von Nebenbestimmungen, die Ihre Wohnortwahl beschränken (Wohnsitzauflage) kann zum Beispiel bei Notwendigkeit eines Wohnortwechsels zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft oder aus gesundheitlichen Gründen beantragt werden. Die Änderung anderer Nebenbestimmungen, kann zum Beispiel in Betracht kommen, wenn sich Änderungen ergeben bei Arbeitgeber, Arbeitsort oder Arbeitszeit, Ausbildungsbetrieb, Ausbildungsort oder Ausbildungszeit, Praktikumseinrichtung, Praktikumsort oder Praktikumszeit, Studienort (Universität) oder Studiengang, Qualifizierungsmaßnahmen, Schulbesuch, Schüleraustauschen oder Sprachkursen.

    Online-Dienst

    Änderung von Nebenbestimmungen (WSC)

    ID: L100002_122926833

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Im Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dietrich-Oppenberg-Platz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-38888

    Fax: +49 201 88-33858

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen beziehen sich immer auf den jeweiligen Arbeitgeberwechsel. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden.
    Zu den nachfolgend genannten Unterlagen gilt das oben Gesagte und die zuständigen Zuwanderungsbehörden kann im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

    Ausländische Person, die einer Beschäftigungsauflage unterliegt mit einem Aufenthaltstitel zur Beschäftigung

    • Erwerbstätigkeit
      • Arbeitsvertrag
      • die letzten drei Gehaltsabrechnungen
    • Studien- oder Ausbildungsplatz
      • Ausbildungsvertrag
      • Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist
      • Studienbescheinigung
      • Integrationskurse
      • Berufssprachkurse
      • Qualifizierungsmaßnahmen
      • Weiterbildungsmaßnahmen
    • Wohnort im Zuständigkeitsbereich der Zuwanderungsbehörde
      • Meldebescheinigung oder Mietvertrag und Einzugserklärung vom Vermieter

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um Ihren Antrag auf Änderung Ihrer ausländerrechtlichen Nebenbestimmungenbearbeiten zu können, ist die Einreichung bestimmer Unterlagen notwendig: Ihr Ausweisdokument (zum Beispiel Nationalpass oder Passersatzpapier), Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte) und wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis. Sie haben außerdem die Möglichkeit, weitere Unterlagen einzureichen, um Ihren Antrag zu begründen: Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, falls vorhanden Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Altersvorsorge) Nachweise über die Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände (zum Beispiel Wohnortwechsel, Eheschließung oder Scheidung, Geburt eines Kindes) Nachweise über die Änderung Ihrer Ausbildungssituation (zum Beispiel Wechsel des Praktikums, Ausbildungs- oder Studienplatzes) Nachweise über die Änderung Ihrer Arbeitssituation (zum Beispiel neues Arbeitsplatzangebot in Form der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, Wechsel des Arbeitsplatzes, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit)

    Voraussetzungen

    Ausländische Person, die einer Beschäftigungsauflage unterliegt

    • Ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
    • Ausbildungs- oder Studienplatz oder Arbeitsvertrag (Entwurf reicht aus)
    • Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Zuwanderungsbehörde
    • In Deutschland anerkannter Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Wenn Sie die Änderung einer Beschäftigung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Zuwanderungsbehörde stellen. Schicken Sie mit Ihrem Antrag auch eine Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis mit und beschreiben Sie, welche Auflage Sie wie ändern möchten.
    • Die Zuwanderungsbehörde wird Ihnen dann mitteilen, welche Unterlagen sie von Ihnen benötigen.
    • Reichen Sie daraufhin die geforderten Unterlagen vollständig bei Ihrer Zuwanderungsbehörde ein.
    • Die Zuwanderungsbehörde prüft dann Ihren Antrag und bittet in der Regel die Bundesagentur für Arbeit um Einverständnis.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie entweder einen Termin, einen neuen Aufenthaltstitel per Post oder einen Bescheid mit Ablehnung.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie einen Antrag auf Änderung von Nebenbestimmungen stellen, werden die zuständigen Sachbearbeitenden Ihren Antrag prüfen und ggf. weitere Unterlagen anfordern. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Einladung zur Vorsprache. Sollte Ihre Antrag negativ entschieden werden, so erhalten Sie eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe. Sie können Informationen Nachreichen.Alle mit einem Stern * gekennzeichneten Felder sind Pflchtfelder und müssen ausgefüllt werden. Stellen Sie dem WSC aber auch darüber hinaus so viele Informationen wie möglich zur Verfügung, damit Ihr Anliegen bearbeitet werden kann. Wenn Ihnen beim Absenden Ihres Antrags noch nicht alle Informationen oder Unterlagen vorliegen, können Sie diese auch nachreichen (z.B. per Post, E-Mail oder im Termin.) Dies kann jedoch zu längeren Bearbeitungszeiten führen. Nach Ablauf der vom WSC gesetzten Frist geltend gemachte Umstände und beigebrachte Nachweise können unberücksichtigt bleiben (§ 82 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz). Machen Sie richtige und vollständige Angaben.Achten Sie bei der Nutzung des Online-Dienstes darauf, nach bestem Wissen und Gewissen richtige und vollständige Angaben zu machen. Sie sind verpflichtet, Ihre Belange und für Sie günstigen Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise, Bescheinigungen oder Erlaubnisse unverzüglich beizubringen. Nur so kann das Welcome- und ServiceCenter Essen Ihr Anliegen ohne größere Verzögerung bearbeiten. Falsche und unvollständige Angaben sind von Nachteil.Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein.Sie werden darauf hingeweisen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Anagben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu beschaffen. Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschaffenes Dokument wissentlilch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz.) In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen, allerdings sollten Sie überlegen, einen neuen Aufenthaltstitel zu beantragen, wenn Ihr alter Titel nur noch wenige Monate gültig ist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate Bemerkung: Die Dauer ist abhängig von der Auslastung der Zuwanderungsbehörde und der Bundesagentur für Arbeit.

    Kosten

    50,00 bis 98,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geschäftigkeit Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um rechtswirksam zu handeln. Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie für die Nutzung des Online-Dienstes eine Vertretung.Wenn Sie 18 Jahre alt sind, aber zum Kreis der beschränkt geschäftsfähigen Personen gehören, müssen Sie sich von einer geschäftsfähigen Person vertreten lassen. Ihr Aufenthaltstitel wurde Ihnen für einen bestimmten Zweck erteilt (zum Beispiel für ein Studium). Sollte sich der Hauptzweck Ihres Aufenthalts ändern, weil Sie zum Beispiel von einer Ausbildung in die Erwerbstätigkeit wechseln möchten, handelt es sich nicht um die Änderung einer Nebenbestimmung. In diesem Fall nutzen Sie bitte die entsprechenden Dienste für die Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels.

    Weitere Informationen

    Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland: https://www.make-it-in-germany.com/de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 15.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wechsel des Arbeitgebers, Aufenthaltstitel, Blaue Karte, Schutzberechtige, Auflage aufheben, Nebenbestimmung, Schutzberechtigter, Auflage, Arbeitgeber ändern, Asylberechtigte, Aufenthaltserlaubnis, Flüchtling, Auflage löschen, Asylberechtigter, Beschäftigung ändern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de