Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen

    Wenn Sie für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

    Beschreibung

    Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen befristet  für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erteilt worden ist. Sie können eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung gefordert wurden, auch weiterhin vorliegen. Ein Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn der Höchstzeitraum von 3 Jahren noch nicht ausgeschöpft worden ist.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erwerbstätigkeit ist jede selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit (Beschäftigung),die auf die Erzielung von Gewinn gerichtet oderfür die ein Entgelt vereinbart oderfür die ein Entgelt üblich ist.Jeder Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis) muss erkennen lassen, ob und welche Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Art und Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergeben sich aus der Nebenbestimmung zum Aufenthaltstitel (Auflage, Bedingung).Vor der Erteilung des Aufenthaltstitels muss die Bundesagentur für Arbeit der Aufnahme einer Beschäftigung zustimmen. Über die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit entscheidet die Ausländerbehörde unter Beteiligung der Industrie- und Handelskammer oder anderer fachkundiger Stellen. Für einige Aufenthaltstitel ist bereits gesetzlich festgelegt, dass sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen. Das ist z.B. der Fall bei der Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug. Unionsbürger haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel.

    Online-Dienst

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen

    ID: L100002_121730309

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/3 Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Nationalpass
    • Nachweis über eine Krankenversicherung
    • Mietvertrag
    • Aktuelle Gewinnberechnung durch den Steuerberater
    • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
    • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob weitere Unterlagen einzureichen sind.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur verlängert werden, wenn

    • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis  an der Tätigkeit besteht und
    • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
    • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

    Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Dies sind insbesondere:

    • ein gesicherter Lebensunterhalt
    • eine geklärte Identität
    • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

    • Verwaltungsgerichtliche Klage.

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

    • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    • Es erfolgt ggf. die Beteiligung weiterer Behörden.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
    • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

    Fristen

    Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

    Die Aufenhaltserlaubnis zuzüglich eventueller Verlängerungen sind auf einen Höchstzeitraum von 3 Jahren begrenzt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist vom Arbeitsanfall in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde abhängig.

    Kosten

    Gebühr ab 93.00 EUR bis 96.00 EUR

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie im Internet im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland

    https://www.make-it-in-germany.com/de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Fachamt Einwohnerwesen Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg E-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.de Fax: 040 427907600 Telefon: +49 40 428713849 am 20.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Aufenthalt zur selbständigen Tätigkeit, Erwerbstätigkeit, Arbeitserlaubnis, Arbeitsgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English