Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für Freiberufler

    Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler erhalten, wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben wollen.  Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeiten nach § 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (z.B. selbstständige Ärzte, Notare, Steuerberater)

    Soweit erforderlich, müssen Sie eine Berufserlaubnis vorlegen. Die Berufserlaubnis ist eine staatliche Berufszulassung, mit der Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten dürfen (z.B. Heilberufe, Anwälte). Wenn Sie noch keine Berufserlaubnis haben, reicht aus, wenn Sie nachweisen, dass die Erteilung zugesagt wurde.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenAusländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten benötigen für einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit wird ausländischen Personen, die in Deutschland arbeiten möchten ausgestellt. Auch bei der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen diese Tätigkeit ermöglicht.Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist zeitlich befristet.Informationen zur Blauen Karte finden Sie hier

    Online-Dienst

    Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen

    ID: L100002_123954619

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

    Zuständigkeit

    Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der "Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland" vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

    Telefon: 030 1815-1111

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Für Minden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Reisepass oder Passersatz
    • Visum, sofern dies für Einreise nach Deutschland erforderlich war
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Ggfls. Erlaubnis zur Ausübung des freien Berufes oder Zusage über ihre Erteilung
    • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
    • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
    • Aktuelle Meldebescheinigung
    • Wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben: Nachweis über angemessene Altersvorsorge (z.B. Nachweise über eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften, Betriebsvermögen)

     Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie vorzulegenden Unterlagen sind individuell. Gerne geben wir Ihnen per Mail Auskunft, welche Unterlagen vorzulegen sind.

    Formulare

    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich
    • Persönliches Erscheinen erforderlich

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie wollen eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben.
    • Sie verfügen über erforderliche Erlaubnis zur Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit bzw. Ihnen wurde die Erteilung der Erlaubnis durch die zuständige Stelle zugesichert.
    • Wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben: Sie können eine angemessene Alterssicherung nachweisen.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit richten sich nach §§ 18 bis 21 AufenthG. Zusätzlich gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenAufenthaltsgesetz (AufenthG)Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine Entscheidung der Ausländerbehörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch bei der im Bescheid genannten Behörde eingelegt werden. Der Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form und zur Niederschrift eingelegt werden.

    Wird dem Widerspruch durch die Ausländerbehörde nicht entsprochen, kann Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres OnlineAntrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eATKarte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eATKarte bei der Ausländerbehörde abholen.
    • Die eATKarte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenAntrag vor OrtNach Ihrer Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro erhalten Sie postalisch einen Termin bei der Ausländerbehörde. Während des Termins wird Ihr Antrag angenommen, Ihre Nachweise geprüft und elektronisch Fingerabdrücke genommen.Wenn Ihr Antrag vollständig ist und positiv beschieden wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels.Online-AntragNach dem Eingang Ihres Online-Antrages wird der Antrag durch die Ausländerbehörde geprüft. Sofern weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, wird die Ausländerbehörde diese schriftlich bei Ihnen anfordern.Sofern die Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erfolgen kann, erhalten Sie hierzu schriftlich einen Termin in der Ausländerbehörde. Sollte die beantragte Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich sein, wird die Ausländerbehörde Ihnen dies schriftlich mit Begründung mitteilen.Abschließend (bei beiden Antragsformen)Nach etwa sechs bis acht Wochen, können Sie den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der Ausländerbehörde abholen. Hierzu erhalten Sie einen Termin. Wenn der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet ausgestellt. Widerspruchsfrist: ein Monat

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen.

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen. Hinweise: Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann können weitere Gebühren anfallen. Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden100 € für die Ersterteilung 93 € für eine VerlängerungDie Gebühren sowie eine eventuelle Befreiung ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

    Weitere Informationen

    Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland

    https://www.make-it-in-germany.com/de/ueber-das-portal/kontakt/hotline/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Erwerbstätigkeit, Freiberufliche Tätigkeit, Freiberufler, Berufserlaubnis, Einwanderung, Angemessene Altersvorsorge, Einkommenssteuergesetz, Berufserlaubnis, Angemessene Altersvorsorge, Selbstständige Tätigkeit, Freiberufliche Tätigkeit, Selbstständige Tätigkeit, Einkommenssteuergesetz, Einwanderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English