Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beabsichtigen.

    Beschreibung

    Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nur für einen bestimmten Zweck, wie unter anderem für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit möglich.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    In Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige können eine Auflagenänderung in ihrem Aufenthaltstitel beantragen, um eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben. Was ist dabei zu beachten: Beantragung der Auflagenänderung Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Dinslaken verlegt haben und sich selbständig machen möchten, prüfen Sie bitte zuerst, ob die Auflage zu Ihrem Aufenthaltstitel mit dem folgenden Wortlaut versehen ist: "Selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet." Wenn dieser Text Bestandteil Ihres Aufenthaltstitels ist, müssen Sie beim Fachdienst Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten einen Antrag auf Auflagenänderung zum Zwecke der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit stellen. Tipp: Nicht alle Formen des Aufenthaltstitels lassen eine selbständige Erwerbstätigkeit zu. In jedem Fall ist es ratsam, den Fachdienst Personenstand/Ausländerangelegenheiten zu befragen, ob ein Antrag gestellt werden kann. Ausländische Staatsangehörige mit einer Niederlassungserlaubnis, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder Unionsbürger können in der Regel nach Anmeldung bei der Gewerbemeldestelle des Fachdienstes Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben. Nach Stellung eines Antrages auf Auflagenänderung wird vom Fachdienst Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten entsprechend Ihrem Vorhaben eine Stellungnahme vom Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr, von der Industrie- und Handelskammer, von der Handwerkskammer oder von der Landwirtschaftskammer angefordert. Daher sollten Sie sich darauf vorbereiten, dass eine oder mehrere der genannten Stellen Kontakt zu Ihnen aufnimmt. Daher sollten Sie auf dem Antrag auf Auflagenänderung Ihre Kontaktdaten (Telefon-, Faxnummer, E-Mail-Adresse) vermerken. Hinweis: Über Ihren Antrag auf Auflagenänderung entscheidet ausschließlich der Fachdienst Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten. Vorlage von Unterlagen und Nachweisen Um Ihr Vorhaben, insbesondere den wirtschaftlichen Hintergrund Ihres Antrages, beurteilen zu können, sollten Sie zusammen mit dem Antragsformular auf Auflagenänderung folgende Unterlagen beim Fachdienst Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten vorlegen: Lebenslauf (inkl. Schulzeugnisse, Diplome, Referenzen) Unternehmerisches Konzept (Geschäftsplan) Kapitalnachweis Kapitalbedarfsplanung Ertragsvorschau Vertragsentwürfe, z.B. Gesellschaftsverträge, Mietverträge etc. Sonstige schriftliche Vereinbarungen Wichtige Hinweise Hier noch ein paar wichtige Hinweise zum Schluss: Gehen Sie vor der Genehmigung Ihres Vorhabens und der Änderung Ihrer Auflage keine vertraglichen Verpflichtungen ein. Falls sich das nicht vermeiden lässt, sollten Sie versuchen, einen Zusatz in den Vertrag aufzunehmen, der Ihnen ein Rücktrittsrecht einräumt, sofern der Fachdienst Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten keine Änderung der Auflage vornimmt und somit die selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht erlaubt. Schließlich sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse rechtliche Informationen zur Selbständigkeit sammeln und zum Beispiel im Vorfeld Kontakt zur Ihrer Bank, Sparkasse, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer aufnehmen. Zuständigkeiten: Ausländer- und Asylangelegenheiten Buchstabe Sachbearbeiter*in Ali-Az, H, P, O/Ö, U/Ü, X Frau Wegener, Tel. 66-253 A-Alh, N, V/v Frau Poll, Tel. 66-254 B, D, E, I, J, T, Y Herr Remke, Tel. 66-241 C, K, M, W, Z Frau Schwarz, Tel. 66-643 F, L, R, S Frau Kochheim, Tel. 66-470 G, Q Frau Acar, Tel. 66-504

    Online-Dienst

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen

    ID: L100002_121758081

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L32313 | Maren Kruse

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L32214 | Laura Kochheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    L32218 | Andre Remke

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    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Sprache: de

    L32207 | Büsra Acar

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Sprache: de

    L32204 | Marion Poll

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

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    Sprache: de

    L32212 | Katharina Wegener

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Nationalpass
    • Nachweis über eine Krankenversicherung;
    • Mietvertrag
    • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise über  bisherige Tätigkeiten und Ausbildungen (Abschlussurkunden, Zeugnisse oder Bescheinigungen)
    • Finanzierungsplan / Businessplan
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
    • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn

    • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
    • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland erwarten lässt und
    • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

    Wenn Sie bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge erforderlich.

    Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.

    Dies sind insbesondere:

    • ein gesicherter Lebensunterhalt,
    • eine geklärte Identität,
    • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 21 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

    • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    • Es erfolgt ggf. die Beteiligung weiterer Behörden.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
    • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

    Fristen

    Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 3 Jahre erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

    Kosten

    Gebühr 100.00 EUR

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie im Internet im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland

    https://www.make-it-in-germany.com/de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Fachamt Einwohnerwesen Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg E-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.de Fax: 040 427907600 Telefon: +49 40 428713849 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 20.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Arbeitserlaubnis, Arbeitsgenehmigung, Aufenthalt zur selbständigen Tätigkeit, Erwerbstätigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English