Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung

    Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen

    Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach dem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung in Deutschland kann eine Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz erteilt werden.

    Online-Dienst

    Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsplatzsuche nach Ausbildung beantragen

    ID: L100002_122693190

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich Kommunale AusländerbehördeAbteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8568

    E-Mail: abh@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gültiger Nationalpass ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung Nachweis einer gültigen Krankenversicherung Nachweis zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Verpflichtungserklärung, Sperrkonto oder Erwerbstätigkeit (Arbeitgeberbescheinigung und 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    erfolgreicher Abschluss einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung in Deutschland Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Sozialleistungen Krankenversicherungsschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Absatz 3 Nr. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

    Die Rechtsgrundlage finden Sie auf der Internetseite Gesetze im Internet
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 20 AufenthG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Aufenthaltserlaubnis wird max. für 1 Jahr erteilt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Arbeitserlaubnis, Aufenthalt nach Ausbildung, Arbeitsgenehmigung, Arbeitsplatzsuche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English