Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung

    Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen

    Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erwerbstätigkeit ist jede selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit (Beschäftigung),die auf die Erzielung von Gewinn gerichtet oderfür die ein Entgelt vereinbart oderfür die ein Entgelt üblich ist.Jeder Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis) muss erkennen lassen, ob und welche Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Art und Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergeben sich aus der Nebenbestimmung zum Aufenthaltstitel (Auflage, Bedingung).Vor der Erteilung des Aufenthaltstitels muss die Bundesagentur für Arbeit der Aufnahme einer Beschäftigung zustimmen. Über die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit entscheidet die Ausländerbehörde unter Beteiligung der Industrie- und Handelskammer oder anderer fachkundiger Stellen. Für einige Aufenthaltstitel ist bereits gesetzlich festgelegt, dass sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen. Das ist z.B. der Fall bei der Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug. Unionsbürger haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel.

    Online-Dienst

    Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen

    ID: L100002_121729304

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/3 Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Absatz 3 Nr. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

    Die Rechtsgrundlage finden Sie auf der Internetseite Gesetze im Internet
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Arbeitserlaubnis, Aufenthalt nach Ausbildung, Arbeitsgenehmigung, Arbeitsplatzsuche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English