Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Erfüllung von Dienstpflichten im Bundesgebiet in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen

    Sie können, wenn Sie in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen, eine Aufenthaltserlaubnis zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten in Deutschland erhalten

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen, haben Sie Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten in Deutschland.

    Die Aufenthaltserlaubnis können insbesondere in das Beamtenverhältnis berufene Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals erhalten.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer von drei Jahren erteilt, es sei denn für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ist ein kürzerer Zeitraum vorgesehen.

    Eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit ist zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht erforderlich.

    Unter Umständen können Sie von der Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.

    Mit dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung von Dienstpflichten bei einem deutschen Dienstherrn haben Sie die Möglichkeit, schon nach drei Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) zu erhalten. Von der Voraussetzung, mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet zu haben, wird abgesehen.

    Deutsche Dienstherrn, die eine ausländische Beamtin oder einen ausländischen Beamten aus dem Ausland zur Erfüllung von Dienstpflichten nach Deutschland holen möchten, können in Vollmacht der Ausländerin bzw. des Ausländers bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen, mit dem die Einreise erleichtert und beschleunigt werden kann.

    Auf Unionsbürger, die in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen, ist nicht das Aufenthaltsgesetz, sondern das Freizügigkeitsgesetz/EU anzuwenden.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Terminvergabe bei der Kommunalen AusländerbehördeWenn Sie aus dem Ausland kommen und sich in Deutschland aufhalten bzw. niederlassen wollen, benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.Unter welchen Voraussetzungen Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, hängt vom Aufenthaltszweck ab. Die am häufigsten gefragten Zwecke des Aufenthalts sind der Aufenthalt zum Familiennachzug, Aufenthalte zu Studienzwecken, zur Aufnahme einer Beschäftigung bzw. einer Erwerbstätigkeit oder aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.

    Online-Dienst

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen

    ID: L100002_121810740

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde;

    Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:

    Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet wurde

    Zuständigkeit

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde;

    Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:

    Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet wurde

    Ansprechpartner

    Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hauptbahnhof 5

    47798 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:00, 14:00 - 15:30Dienstag: 08:30 - 12:00Donnerstag: 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00Freitag: 08:30 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2333

    E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Reisepass
    • Original Ihrer Ernennungs-/Berufungsurkunde
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
    • Mietvertrag
       
    • Außerdem
    • bei kürzlich erfolgter Einreise:
    • Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war

    sowie im Falle eines Voraufenthalts:

    • Aktueller Aufenthaltstitel

    Für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens werden weitere Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige Ausländerbehörde.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiger Nationalpass, ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild, Ausgefülltes Antragsformular, Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt, Nachweis über den ausreichenden Krankenversicherungsschutz

    Formulare

    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie stehen in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn und sollen Dienstpflichten in Deutschland erfüllen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abhängig vom vorliegenden bzw. gewünschten Aufenthaltszweck können weitere Unterlagen notwendig sein, z.B.:Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft im Original oder als Ausfertigung.gegebenenfalls Nachweise über einfache deutsche SprachkenntnisseGewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)Krankenversicherungsnachweiseventuell GewerbeanmeldungNachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnungbei Mietwohnungen eine aktuelle Bestätigung des Vermieter oder Kontoauszüge über die Warmmiete/Nebenkosten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
      Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin).
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin.
      Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin).
    • Für die Erneuerung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden in der Ausländerbehörde Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen. Die Abholung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
    • Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.

    Zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wendet sich der deutsche Dienstherr an die für den Ort der Dienstverrichtung zuständige Ausländerbehörde. Unter Umständen ist im Bundesland eine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet worden.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag kann online gestellt werden.

    Fristen

    • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
    • Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer von drei Jahren erteilt, wenn die Dienstverrichtung im Bundesgebiet nicht auf einen kürzeren Zeitraum befristet ist.
    • Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unverzüglich nach Einreise in das Bundesgebiet.

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    12 Wochen

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

    Änderung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Dienstverrichtung im Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn (Zweckwechsel): EUR 98,00

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt. Die Gebühr für die Neuausstellung des Kartenkörpers beträgt EUR 67,00.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebühr Aufenthaltserlaubnis: 22,80€ bis 100,00€

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 26.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Behörde, Beamtenverhältnis, Fachkraft, Sonstige Beschäftigungszwecke, Amt, Erwerbstätigkeit, Zuwanderung, Einwanderung, Einreise, Arbeitserlaubnis, Beschäftigungserlaubnis, Öffentlicher Dienst, Verbeamtung, Deutscher Dienstherr, Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English