Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums

    Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen , wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen

    Beschreibung

    Die Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des verpflichtenden Studienabschnitts oder des Austauschprogramms verlängert, der/das in Deutschland durchgeführt wird.

    Für die Verlängerung der Ihrer Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums in Deutschland gesichert sein.

    Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenAusländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten benötigen für einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung wird ausländischen Personen, die in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren ausgestellt. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung ist befristet und gilt nur für diesen Aufenthaltszweck. Ändert sich der Aufenthaltszweck, müssen Sie dies der zuständigen Stelle sofort mitteilen.Absolvieren einer BerufsausbildungEine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck der betrieblichen oder schulischen Berufsausbildung oder betrieblichen Weiterbildung erteilt werden.Eine betriebliche Berufsausbildung wird regelmäßig an mindestens zwei einander ergänzenden und aufeinander abgestimmten Lernorten, nämlich in dem Ausbildungsbetrieb und an der Berufsschule, durchgeführt und typischerweise mit einer Prüfung abgeschlossen. Eine für die betriebliche Berufsausbildung erteilte Aufenthaltserlaubnis umfasst auch den Besuch eines Deutschsprachkurses zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung, insbesondere den Besuch eines berufsbezogenen Deutschsprachkurses nach der Deutschsprachförderverordnung.Eine betriebliche Weiterbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus und soll berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern.Eine schulische Berufsausbildung wird in vorwiegend fachtheoretischer Form durchgeführt und muss nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen zu einem staatlichen Berufsabschluss führen. Bei der schulischen Berufsausbildung muss es sich um eine Vollzeitausbildung handeln.AusbildungsplatzsucheSie können bei vorliegen aller Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche erhalten, wenn Sie nicht älter als 25 sind.Der Gegenstand Ihrer Suche muss eine qualifizierte Berufsausbildung sein. Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Eine Liste der anerkannten Ausbildungsberufe finden Sie z.B. hier.Anerkennung ausländischer BerufsqualifikationenSie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten, wenn die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland festgestellt hat, dass Ihnen noch theoretische und/oder praktische Fähigkeiten fehlen, um die volle Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation zu erhalten und Sie in Deutschland Qualifizierungsmaßnahmen besuchen möchten, um die fehlenden Fähigkeiten zu erwerben.Sie können die festgestellten Defizite auch im Rahmen einer Beschäftigung ausgleichen, wenn Ihnen bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und sich der Arbeitgeber verpflichtet hat, den Ausgleich der Defizite zu ermöglichen.Die Aufenthaltserlaubnis kann auch erteilt werden, wenn Sie in Deutschland nur Prüfungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ablegen müssen oder Sie aufgrund einer Vermittlungsabsprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes in eine Beschäftigung vermittelt worden sind.Die Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu zwei Jahre erteilt werden.Sprachkurs besuchenDie Aufenthaltserlaubnis kann für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs erteilt werden. Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist, täglich Deutschunterricht stattfindet und mindestens 18 Wochenstunden Unterrichtszeit absolviert werden. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend.Die Dauer des Sprachkurses bestimmt die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis.Wenn Sie einen Sprachkurs besuchen wollen, der der Studienvorbereitung dient, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erteilt werden.

    Online-Dienst

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums

    ID: L100002_123954640

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Zuständigkeit

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Ansprechpartner

    Für Minden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Pass oder Passersatz
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Bestehender Aufenthaltstitel
    • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Sperrkonto bei einer deutschen Bank, Stipendienbescheinigung oder Verpflichtungserklärung)
    • Nachweis über Studium in Deutschland
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Mietvertrag

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie vorzulegenden Unterlagen sind individuell. Gerne geben wir Ihnen per Mail Auskunft, welche Unterlagen vorzulegen sind.

    Formulare

    • Formulare: behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums nach § 16b Absatz 7 Aufenthaltsgesetz.
    • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
    • Sie können einen Studienplatz nachweisen.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen zum Zweck der Ausbildung richten sich nach §§ 16 bis 17 AufenthG. Zusätzlich gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenAufenthaltsgesetz (AufenthG)Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
    • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
    • Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenAntrag vor OrtNach Ihrer Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro erhalten Sie postalisch einen Termin bei der Ausländerbehörde. Während des Termins wird Ihr Antrag angenommen, Ihre Nachweise geprüft und elektronisch Fingerabdrücke genommen.Wenn Ihr Antrag vollständig ist und positiv beschieden wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels.Online-AntragNach dem Eingang Ihres Online-Antrages wird der Antrag durch die Ausländerbehörde geprüft. Sofern weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, wird die Ausländerbehörde diese schriftlich bei Ihnen anfordern.Sofern die Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erfolgen kann, erhalten Sie hierzu schriftlich einen Termin von der Ausländerbehörde. Sollte die beantragte Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich sein, wird die Ausländerbehörde Ihnen dies schriftlich mit Begründung mitteilen.Abschließend (bei beiden Antragsformen)Nach etwa sechs bis acht Wochen, können Sie den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der Ausländerbehörde abholen. Hierzu erhalten Sie einen Termin.Wenn der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis
    • Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen

    Kosten

    • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums für international Schutzberechtigte
    • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
    • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
    • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden100 Euro für die Ersterteilung (50 Euro bei Kindern)93 Euro für eine Verlängerung (46,50 Euro bei Kindern)Die Gebühren ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

    Weitere Informationen

    • Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der "Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland" vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
      Telefon: 030 1815-1111
      Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
      Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
      https://www.make-it-in-germany.com/de/ueber-das-portal/kontakt/hotline/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 01.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Studium, Bildungseinrichtung, Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Internationale Schutzberechtigte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de