Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung

    Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen , wenn Sie Ihre schulische Berufsausbildung in Deutschland fortsetzen wollen.

    Beschreibung

    Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Ihre Berufsausbildung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll.

    Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.

    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung.

    Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung wird für die Dauer der Ausbildung verlängert.

    Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Online-Dienst richtet sich an: Menschen, die eine erstmalige Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (wenn Sie noch keinen deutschen Aufenthaltstitel besitzen oder im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, der Ihnen zu einem anderen Zweck erteilt wurde (z.B. Studium, Arbeit oder Ausbildung) beantragen möchten. Menschen, die eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (wenn Sie bereits einen deutschen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Familiennachzugs besitzen und diesen verlängern wollen, um Ihren Aufenthalt in Deutschland fortzusetzen) beantragen möchten. Bitte beachten Sie: Ihr Aufenthaltstitel wurde Ihnen für einen bestimmten Zweck erteilt (zum Beispiel für ein Studium oder den Familiennachzug). Sollte sich der Hauptzweck Ihres Aufenthalts ändern, weil Sie zum Beispiel von einer Ausbildung in die Erwerbstätigkeit wechseln möchten, handelt es sich nicht um die Änderung einer Nebenbestimmung. In diesem Fall nutzen Sie bitte die entsprechenden Online-Dienste für die Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels. Inhaber von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen können diesen Online-Dienst nicht nutzen und wenden sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel/-karten - zum Zweck der Ausbildung

    ID: L100002_123424841

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Zuständigkeit

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Ansprechpartner

    Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Pass oder Passersatz
    • Bestehender Aufenthaltstitel
    • Nachweise zum Lebensunterhalt (zum Beispiel Sperrkonto bei einer deutschen Bank oder Verpflichtungserklärung)
    • Nachweis über den Ausbildungsplatz
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Mietvertrag
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mithilfe dieses Online-Dienstes können Sie online eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen.Halten Sie hierfür die folgenden Unterlagen bereit: Ihr Ausweisdokument (Reisepass oder Passersatzpapier), Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument, falls vornhanden (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis), Wenn Sie in Vertretung für eine andere Person handeln: Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis. Sie haben außerdem die Möglichkeit, optional weitere Unterlagen hochzuladen, insbesondere: Nachweise über das Bestehen der familiären Beziehung zu Ihrer Bezugsperson (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde), Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse (z.B. Sprachzertifikate), Beim Nachzug zu einem ausländischen Familienmitglied: Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag) und Ihren Krankenversicherungsschutz. Nicht alle der aufgeführten Dokumente sind auch zwingend online einzureichen. Es empfiehlt sich jedoch, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen, damit Ihr Anliegen ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.

    Formulare

    • Formulare: behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, gegebenenfalls werden diese auch online angeboten
    • Onlineverfahren: vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung nach § 16a Absatz 2 Aufenthaltsgesetz.
    • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer der Berufsausbildung gesichert.
    • Sie haben einen Ausbildungsplatz in Deutschland, der nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 16a Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
    • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen.

    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

    Fristen

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen.

    Kosten

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung: für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96 für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93 Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.

    Weitere Informationen

    • Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
      Telefon: 030 1815-1111
      Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
      Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
      https://www.make-it-in-germany.com/de/ueber-das-portal/kontakt/hotline/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Qualifizierte Berufsausbildung, Schulische Berufsausbildung, Aufenthaltserlaubnis, Schulische Berufsausbildung, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Qualifizierte Berufsausbildung, Aufenthaltstitel, Berufsausbildung, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de